Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss

Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat stellt. gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln den Jahresabschluss 2012 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln fest.

2. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

3. Der ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 1.502.418,52 €. Der Jahresüberschuss 2012 wird zur Verrechnung mit bestehenden Verlusten aus Vorjahren verwendet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von pro Köln.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat stellt. gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln den Jahresabschluss 2012 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln fest.

2. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

3. Der ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 1.502.418,52 €. Der Jahresüberschuss 2012 wird zur Verrechnung mit bestehenden Verlusten aus Vorjahren verwendet.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1. Der Rat stellt. gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln den Jahresabschluss 2012 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln fest.

2. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

3. Der ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 1.502.418,52 €. Der Jahresüberschuss 2012 wird zur Verrechnung mit bestehenden Verlusten aus Vorjahren verwendet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.