Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschlussempfehlung:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Rheinparkweg, westliche beziehungsweise nordwestliche Grenze der Flurstücke 292 und 198 (Gemarkung Deutz, Flur 32), nordöstliche Grenze Tanzbrunnen, Linie circa 35 m parallel nordwestlich der Gebäudegrenze "Staatenhaus", Linie circa 30 m
parallel nordöstlich der Hochwasserschutzwand, Auenweg in Köln-Deutz –Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Rheinparkweg, westliche beziehungsweise nordwestliche Grenze der Flurstücke 292 und 198 (Gemarkung Deutz, Flur 32), nordöstliche Grenze Tanzbrunnen, Linie circa 35 m parallel nordwestlich der Gebäudegrenze "Staatenhaus", Linie circa 30 m
parallel nordöstlich der Hochwasserschutzwand, Auenweg in Köln-Deutz –Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.