Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag einschl.
Deckungsvorschlag
Der Rat beschließt über
den 31.12.2013 hinaus weiterhin die Abordnung eines städtischen Mitarbeiters/
einer städtischen Mitarbeiterin auf die Stelle „Projektmanager/in Regionale
Sonderprojekte (BGr. A 11 nach dem Übergeleiteten Besoldungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (ÜBesG NRW))“ beim Verein Region Köln/Bonn e.V. Die weitere
Abordnung soll zunächst bis Ende 2015 erfolgen. Die Personalkosten werden wie
bisher aus städtischen Mitteln übernommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt über
den 31.12.2013 hinaus weiterhin die Abordnung eines städtischen Mitarbeiters/
einer städtischen Mitarbeiterin auf die Stelle „Projektmanager/in Regionale
Sonderprojekte (BGr. A 11 nach dem Übergeleiteten Besoldungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (ÜBesG NRW))“ beim Verein Region Köln/Bonn e.V. Die weitere
Abordnung soll zunächst bis Ende 2015 erfolgen. Die Personalkosten werden wie
bisher aus städtischen Mitteln übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt über den 31.12.2013 hinaus weiterhin die Abordnung eines
städtischen Mitarbeiters/ einer städtischen Mitarbeiterin auf die Stelle
„Projektmanager/in Regionale Sonderprojekte (BGr. A 11 nach dem Übergeleiteten
Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (ÜBesG NRW))“ beim Verein
Region Köln/Bonn e.V. Die weitere Abordnung soll zunächst bis Ende 2015
erfolgen. Die Personalkosten werden wie bisher aus städtischen Mitteln
übernommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt über
den 31.12.2013 hinaus weiterhin die Abordnung eines städtischen Mitarbeiters/
einer städtischen Mitarbeiterin auf die Stelle „Projektmanager/in Regionale
Sonderprojekte (BGr. A 11 nach dem Übergeleiteten Besoldungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (ÜBesG NRW))“ beim Verein Region Köln/Bonn e.V. Die weitere
Abordnung soll zunächst bis Ende 2015 erfolgen. Die Personalkosten werden wie
bisher aus städtischen Mitteln übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.