Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 67417/02 für das Grundstück Raderberger Straße 154 bis 160 in Köln-Raderberg —Arbeitstitel: Raderberger Straße 154 bis 160 in Köln-Raderberg— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2 der Beschlussvorlage;

2.       den Bebauungsplan 67417/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB der Beschlussvorlage beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Bronisz zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 67417/02 für das Grundstück Raderberger Straße 154 bis 160 in Köln-Raderberg —Arbeitstitel: Raderberger Straße 154 bis 160 in Köln-Raderberg— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan 67417/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 67417/02 für das Grundstück Raderberger Straße 154 bis 160 in Köln-Raderberg —Arbeitstitel: Raderberger Straße 154 bis 160 in Köln-Raderberg— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan 67417/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.