Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, die KVB AG mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn zu betrauen.
Die Betrauung
erfolgt unter folgenden, für die KVB verbindlichen Maßgaben:
-
Die KVB
hat die P+R-Anlage so zu betreiben, zu unterhalten und ggf. fortzuentwickeln,
dass möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegt werden. Sie wird
dabei besonderen Wert auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionalität legen und
insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen.
-
Änderungen
der Nutzung oder der Nutzungsmodalitäten - insbesondere die Einführung von
Nutzungsentgelten oder Zugangsvoraussetzungen - bedürfen der vorherigen Zustimmung
der Stadt Köln.
-
Die
Finanzierung von Planung und Bau soll vorrangig durch die Bewilligung von Fördermitteln
nach ÖPNVG erfolgen. Diesbezüglich tritt die KVB AG gegenüber dem
Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als Zuwendungsempfänger
auf und tritt in das mit der Stadtbahn Gesellschaft Rhein-Sieg mbH (SRS)
bestehende Zuwendungsverhältnis anstelle der Stadt Köln ein. Sofern die hierzu
erforderliche Zustimmung des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht erlangt werden
kann, stellt die KVB AG die Stadt Köln von allen Pflichten aus diesen
Zuwendungsverhältnissen frei.
-
Die
Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der KVB für Planung und Bau erfolgt
durch die Stadt.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der Aufnahme der sich
aus dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn ergebenden Folgekosten
in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008.
Die Anpassung der
Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat
der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind
evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen.
Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH an, die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, die Maßgaben dieses Beschlusses zu beachten.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz uneingeschränkt zustimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, die KVB AG mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn zu betrauen.
Die Betrauung
erfolgt unter folgenden, für die KVB verbindlichen Maßgaben:
-
Die KVB
hat die P+R-Anlage so zu betreiben, zu unterhalten und ggf. fortzuentwickeln,
dass möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegt werden. Sie wird
dabei besonderen Wert auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionalität legen und
insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen.
-
Änderungen
der Nutzung oder der Nutzungsmodalitäten - insbesondere die Einführung von
Nutzungsentgelten oder Zugangsvoraussetzungen - bedürfen der vorherigen Zustimmung
der Stadt Köln.
-
Die
Finanzierung von Planung und Bau soll vorrangig durch die Bewilligung von
Fördermitteln nach ÖPNVG erfolgen. Diesbezüglich tritt die KVB AG gegenüber dem
Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als Zuwendungsempfänger
auf und tritt in das mit der Stadtbahn Gesellschaft Rhein-Sieg mbH (SRS)
bestehende Zuwendungsverhältnis anstelle der Stadt Köln ein. Sofern die hierzu
erforderliche Zustimmung des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht erlangt werden
kann, stellt die KVB AG die Stadt Köln von allen Pflichten aus diesen
Zuwendungsverhältnissen frei.
-
Die
Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der KVB für Planung und Bau erfolgt
durch die Stadt.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der Aufnahme der sich
aus dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn ergebenden
Folgekosten in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008.
Die Anpassung der
Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat
der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind
evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen.
Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH an, die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, die Maßgaben dieses Beschlusses zu beachten.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz uneingeschränkt zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt, die KVB AG mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb
und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn zu betrauen.
Die Betrauung
erfolgt unter folgenden, für die KVB verbindlichen Maßgaben:
-
Die KVB
hat die P+R-Anlage so zu betreiben, zu unterhalten und ggf. fortzuentwickeln,
dass möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegt werden. Sie wird
dabei besonderen Wert auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionalität legen und
insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen.
-
Änderungen
der Nutzung oder der Nutzungsmodalitäten - insbesondere die Einführung von
Nutzungsentgelten oder Zugangsvoraussetzungen - bedürfen der vorherigen Zustimmung
der Stadt Köln.
-
Die
Finanzierung von Planung und Bau soll vorrangig durch die Bewilligung von
Fördermitteln nach ÖPNVG erfolgen. Diesbezüglich tritt die KVB AG gegenüber dem
Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als Zuwendungsempfänger
auf und tritt in das mit der Stadtbahn Gesellschaft Rhein-Sieg mbH (SRS)
bestehende Zuwendungsverhältnis anstelle der Stadt Köln ein. Sofern die hierzu
erforderliche Zustimmung des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht erlangt werden
kann, stellt die KVB AG die Stadt Köln von allen Pflichten aus diesen
Zuwendungsverhältnissen frei.
-
Die
Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der KVB für Planung und Bau erfolgt
durch die Stadt.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der Aufnahme der sich
aus dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn ergebenden
Folgekosten in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008.
Die Anpassung der
Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat
der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind
evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen.
Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH an, die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, die Maßgaben dieses Beschlusses zu beachten.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz uneingeschränkt zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, die KVB AG mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn zu betrauen.
Die Betrauung
erfolgt unter folgenden, für die KVB verbindlichen Maßgaben:
-
Die KVB
hat die P+R-Anlage so zu betreiben, zu unterhalten und ggf. fortzuentwickeln,
dass möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegt werden. Sie wird
dabei besonderen Wert auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionalität legen und
insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen.
-
Änderungen
der Nutzung oder der Nutzungsmodalitäten - insbesondere die Einführung von
Nutzungsentgelten oder Zugangsvoraussetzungen - bedürfen der vorherigen Zustimmung
der Stadt Köln.
-
Die
Finanzierung von Planung und Bau soll vorrangig durch die Bewilligung von
Fördermitteln nach ÖPNVG erfolgen. Diesbezüglich tritt die KVB AG gegenüber dem
Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als Zuwendungsempfänger
auf und tritt in das mit der Stadtbahn Gesellschaft Rhein-Sieg mbH (SRS)
bestehende Zuwendungsverhältnis anstelle der Stadt Köln ein. Sofern die hierzu
erforderliche Zustimmung des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht erlangt werden
kann, stellt die KVB AG die Stadt Köln von allen Pflichten aus diesen
Zuwendungsverhältnissen frei.
-
Die
Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der KVB für Planung und Bau erfolgt
durch die Stadt.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der Aufnahme der sich
aus dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn ergebenden
Folgekosten in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008.
Die Anpassung der
Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat
der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind
evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen.
Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH an, die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, die Maßgaben dieses Beschlusses zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.