Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63458/02 für das Gebiet zwischen Ölstraße, Kohlenstraße, südliche Grenze des Flurstückes 4269/194, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf (Grenze zum Grundstück des Deutschen Roten Kreuzes), und Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße/Ölstraße in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63458/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63458/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63458/02 für das Gebiet zwischen Ölstraße, Kohlenstraße, südliche Grenze des Flurstückes 4269/194, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf (Grenze zum Grundstück des Deutschen Roten Kreuzes), und Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße/Ölstraße in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63458/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63458/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Alternative: keine




Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt die Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig ab.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63458/02 für das Gebiet zwischen Ölstraße, Kohlenstraße, südliche Grenze des Flurstückes 4269/194, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf (Grenze zum Grundstück des Deutschen Roten Kreuzes), und Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße/Ölstraße in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63458/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

 

3.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63458/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.