Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nummer 414 für das Gebiet zwischen Kreuzungsbereich Rochusstraße/Subbelrather Straße von der Nordseite entlang der Subbelrather Straße bis zum Haus Nummer 486, von der Südseite Subbelrather Straße und Marienstraße von dem Haus Nummer 451 bis zum Kreuzungsbereich Rochusstraße/Subbelrather Straße setzt der Fluchtlinienplan Bau- und Straßenfluchtlinien mit einer Straßenquerschnittsbreite von 20,00 m fest —Arbeitstitel: Subbelrather Straße/Marienstraße in Köln-Bickendorf— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.