Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren
Landschaftsbehörde bildet eine Arbeitsgruppe.
Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe ist als Votum des Beirates dem Ausschuss
Umwelt und Grün in der Sitzung am 27.03.2014 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Bei 15 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Pro Köln.
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage in die nachfolgenden Gremien und bittet um Wiedervorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Müller, Frau Sturch
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert, dass die nächste
Beschlussvorlage basierend auf den heutigen Ausführungen der Bezirksvertretung
klare Formulierungen, die keinerlei Interpretationsspielraum mehr zulassen,
enthält.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
-Vertagungsantrag der Grünen
1. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 2 Stimmen der Grünen und Herrn Bronisz bei Enthaltungen
3 Stimmen der CDU-Fraktion und 3 Stimmen der Grünen abgelehnt. (Nicht anwesend: Herr Schöppe)
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 1
Stimme der Grünen und Herrn Bronisz zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Schöppe)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Ergänzung der BV:
Eine Zustimmung der BV erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Einwände
des Beirats bezüglich der geschützten Landschaftsbestandteile berücksichtigt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Einfügen aus beschlossenem
Änderungsantrag:
Im Beschlusstext
hinter dem 3. Spiegelstrich einfügen:
Festschreibung
folgender Punkte im Bereich des Stadtbezirkes Porz:
-
im Bereich des
unter Landschaftsschutz stehenden Wiesenfest-Platz genießt das Wiesenfest der
KG Löstige Langeler Bestandsschutz, d. h. das Wiesenfest kann in der
bisherigen, jahrzehntelang durchgeführten Art und Weise weiterhin durchgeführt
werden, wobei eine Ausweitung des Wiesenfestes im Hinblick auf Trödel-/
Flohmarkt seitens des Veranstalters nicht weiterverfolgt wird. Die Nutzung des
Wiesenfestplatzes erfolgt weiterhin ausschließlich durch den Ortsring Langel,
den örtlichen Kindergarten, die Katholische Grundschule Hinter der Kirche und
der KG Rut-Wiess Löstige Langeler
-
Darüber hinaus besteht Bestandsschutz hinsichtlich der bisherigen
Nutzung für folgende im Auenwald bestehenden Vereine und Betriebe:
·
Familienzeltgemeinschaft
·
Strandbad Langel
·
Campingplatz
·
TUS Langel
Abstimmungsergebnis:
In geänderter Form einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Stellvertretender
Bezirksbürgermeister Kelz stellt den durch die SPD-Fraktion mündlich ergänzten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen (die Ergänzungen sind kursiv dargestellt:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
· gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
· den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
· die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Im weiteren Verfahren
·
soll die
Stellungnahme der Arbeitsgruppe des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde
(Anlage 7 der Beschlussvorlage) berücksichtigt werden.
·
sollen
auch bezirksbezogene Darstellungen der vorgesehenen Änderungen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, für die Änderung der
allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in
Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte
Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für
den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1)
entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes
zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in
der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln
einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW
ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. §
27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:
§ gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,
§ den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
§ die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.