Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschlussvorschlag:

Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:

1.

Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss von 10.000 € je Wohnung der Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg, Hahnwald, Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und Junkersdorf. Das Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten Stadtteile realisiert werden.

Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden.

2.

Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt. Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des Investitionskostenzuschusses.

3.

Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet.

4.

Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend modifiziert.

Alternative 1:

Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:

1.

Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss von 150 € je Quadratmeter Wohnfläche von Wohnung der Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg, Hahnwald, Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und Junkersdorf. Das Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten Stadtteile realisiert werden.

Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden.

2.

Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt. Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des Investitionskostenzuschusses.

3.

Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet.

4.

Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend modifiziert.

Alternative 2:

Der Rat verzichtet auf einen ergänzenden Förderanreiz durch ein Sonderprogramm.



Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Wortbeiträgen in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.

Beschluss: zurückgestellt


Beschlussvorschlag:

Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:

1.

Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss von 10.000 € je Wohnung der Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg, Hahnwald, Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und Junkersdorf. Das Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten Stadtteile realisiert werden.

Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden.

2.

Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt. Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des Investitionskostenzuschusses.

3.

Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet.

4.

Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend modifiziert.




Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen die Fraktionen von FDP und Pro Köln

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


In der Tagesordnungsdebatte hatte der Ausschuss Soziales und Senioren bereits beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: geändert beschlossen


Modifizierter Beschlussvorschlag in der Fassung des gemeinsamen Änderungsantrages:

Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:

1.             Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss von 150 € je Quadratmeter Wohnfläche von Wohnung der Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Riehl, Nippes, Neuehrenfeld, Ehrenfeld, Müngersdorf, Weiden, Junkersdorf, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz, Klettenberg, Zollstock, Raderberg, Raderthal, Bayenthal, Marienburg, Rodenkirchen, Sürth, Poll, Westhoven und Brück. Das Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten Stadtteile realisiert werden.
Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden.

2.             Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. EUR. Der Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt. Das Sonderprogramm gilt für neue Antragstellungen im Förderjahr 2014. Der Zuschuss wird nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des Investitions-kostenzuschusses.

3.             Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet.

4.             Die Laufzeit des Programms beginnt am 01.01.2014. Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend modifiziert.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einiger Stimmen aus der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde), bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Ludwig (Fraktion Die Linke.) – zugestimmt.

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Anmerkung:

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten

3.1.2      Antrag der CDU-Fraktion betreffend "Studentendorf aus modernen Wohncontainern"

AN/1495/2013

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

AN/1531/2013

3.1.3      Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Erweiterung des Mediaparks zum Zwecke des studentischen Wohnungsbaus"

AN/1485/2013

15.1       Abschluss städtebaulicher Verträge bei Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage einer standardisierten Verfahrensweise;
hier: Beschluss über das "Kooperative Baulandmodell Köln"
NEUFASSUNG VOM 18.09.2013

4325/2012

Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.

              AN/1505/2013

behandelt