Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschlussvorschlag:
Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu
erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen
kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:
1. |
Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt
Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich
unterdurchschnittlichen Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf
an preiswertem Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen
städtischen Investitionskostenzuschuss von 10.000 € je Wohnung der
Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen
Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg,
Hahnwald, Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und
Junkersdorf. Das Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei
Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es
aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der
genannten Stadtteile realisiert werden. Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines
nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des
Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden. |
2. |
Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der
Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt.
Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird
nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell
bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen
Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die
ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass
erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des
Investitionskostenzuschusses. |
3. |
Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet. |
4. |
Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld
geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen
Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend
modifiziert. |
Alternative 1:
Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu
erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen
kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:
1. |
Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt Wohnungen
in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen Angebot
und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu
bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss
von 150 € je Quadratmeter Wohnfläche von Wohnung der Einkommensgruppe A.
Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen Altstadt/Süd,
Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg, Hahnwald,
Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und Junkersdorf. Das
Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die
räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn
mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten Stadtteile
realisiert werden. Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines
nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des
Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden. |
2. |
Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der
Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt.
Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird
nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell
bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen
Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die
ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass
erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des
Investitionskostenzuschusses. |
3. |
Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet. |
4. |
Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld
geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen
Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend
modifiziert. |
Alternative 2:
Der Rat verzichtet auf einen ergänzenden Förderanreiz durch ein Sonderprogramm.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Wortbeiträgen in die
nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.
Beschluss: zurückgestellt
Beschlussvorschlag:
Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu
erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen
kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:
1. |
Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt
Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen
Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem
Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen
Investitionskostenzuschuss von 10.000 € je Wohnung der Einkommensgruppe A.
Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen Altstadt/Süd,
Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg, Hahnwald,
Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und Junkersdorf. Das
Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die
räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn
mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten
Stadtteile realisiert werden. Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines
nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des
Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden. |
2. |
Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der
Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt.
Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird
nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell
bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen
Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die
ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass
erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des
Investitionskostenzuschusses. |
3. |
Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet. |
4. |
Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld
geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen
Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend
modifiziert. |
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Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen die Fraktionen von FDP und Pro Köln
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
In der Tagesordnungsdebatte hatte der Ausschuss Soziales und Senioren bereits beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: geändert beschlossen
Modifizierter Beschlussvorschlag in der Fassung des
gemeinsamen Änderungsantrages:
Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu
erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen
kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:
1.
Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt
Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen
Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau
neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen
Investitionskostenzuschuss von 150 € je Quadratmeter Wohnfläche von Wohnung der
Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen
Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Riehl, Nippes, Neuehrenfeld, Ehrenfeld,
Müngersdorf, Weiden, Junkersdorf, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz,
Klettenberg, Zollstock, Raderberg,
Raderthal, Bayenthal, Marienburg, Rodenkirchen, Sürth, Poll, Westhoven und Brück. Das Sonderprogramm ist auf diese
Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze
hinausgehen, reicht es aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten
Wohnungen in einem der genannten Stadtteile realisiert werden.
Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines nicht-städtischen
Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des Ratsbeschlusses vom 15.05.2012
(„Förderatlas“) kombiniert werden.
2.
Das
Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. EUR. Der Zuschuss wird
nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt. Das
Sonderprogramm gilt für neue Antragstellungen im Förderjahr 2014. Der Zuschuss
wird nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen
Baulandmodell bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht,
einen Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren,
die ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass
erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des
Investitions-kostenzuschusses.
3.
Auf die
Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet.
4.
Die
Laufzeit des Programms beginnt am 01.01.2014. Im Falle der Fortführung des
Programms nach 2014 wird im Vorfeld geprüft, ob und inwieweit das Programm die
Ziele des Kooperativen Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls
wird es entsprechend modifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einiger Stimmen aus der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde), bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Ludwig (Fraktion Die Linke.) – zugestimmt.
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Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten
3.1.2 Antrag der CDU-Fraktion betreffend
"Studentendorf aus modernen Wohncontainern"
AN/1495/2013
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AN/1531/2013
3.1.3 Antrag der FDP-Fraktion betreffend
"Erweiterung des Mediaparks zum Zwecke des studentischen
Wohnungsbaus"
AN/1485/2013
15.1 Abschluss städtebaulicher Verträge bei
Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage einer standardisierten
Verfahrensweise;
hier: Beschluss über das "Kooperative Baulandmodell Köln"
NEUFASSUNG VOM 18.09.2013
4325/2012
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
AN/1505/2013
behandelt