Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 Blatt 2 für das Gebiet zwischen der Autobahn A 59, der Frankfurter Straße (B 8), der Stadtgrenze von Köln/Troisdorf und der Bundesbahnstrecke Köln - Troisdorf in Köln-Porz-Lind —Arbeitstitel: GE westlich Linder Kreuz in Köln-Porz-Lind, 2. Änderung — nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Ergänzung aus Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

 

Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln der Beschlussvorlage der Verwaltung zuzustimmen und die Verwaltung um Darstellung, wie betriebsbedingte Verkehre und der Durchgangsverkehr der Frankfurter Straße B 8 möglichst störungsarm geregelt werden können.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in geänderter Form zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 Blatt 2 für das Gebiet zwischen der Autobahn A 59, der Frankfurter Straße (B 8), der Stadtgrenze von Köln/Troisdorf und der Bundesbahnstrecke Köln - Troisdorf in Köln-Porz-Lind —Arbeitstitel: GE westlich Linder Kreuz in Köln-Porz-Lind, 2. Änderung — nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 Blatt 2 für das Gebiet zwischen der Autobahn A 59, der Frankfurter Straße (B 8), der Stadtgrenze von Köln/Troisdorf und der Bundesbahnstrecke Köln - Troisdorf in Köln-Porz-Lind —Arbeitstitel: GE westlich Linder Kreuz in Köln-Porz-Lind, 2. Änderung — nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.