Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat beschließt die Satzung über den Luftrettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

  1. Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.

 

  1. Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 981.000 € im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Haushaltsjahr 2014.
    Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 4 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) in entsprechender Höhe gedeckt.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

  1. Der Rat beschließt die Satzung über den Luftrettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

  1. Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.

 

  1. Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 972.000 € im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Haushaltsjahr 2014.
    Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 4 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) in entsprechender Höhe gedeckt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Rat beschließt die Satzung über den Luftrettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

  1. Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.

 

  1. Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 981.000 € im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Haushaltsjahr 2014.
    Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 4 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) in entsprechender Höhe gedeckt.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat beschließt die Satzung über den Luftrettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

  1. Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.

 

  1. Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 981.000 € im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Haushaltsjahr 2014.
    Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 4 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) in entsprechender Höhe gedeckt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.