Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt die Satzung über den Luftrettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
- Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.
- Der
Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 981.000 €
im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in
der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im
Haushaltsjahr 2014.
Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 4 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) in entsprechender Höhe gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
- Der Rat beschließt die Satzung über den Luftrettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
- Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.
- Der
Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 972.000 €
im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in
der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im
Haushaltsjahr 2014.
Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 4 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) in entsprechender Höhe gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat beschließt die Satzung über den Luftrettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
- Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.
- Der
Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 981.000 €
im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in
der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im
Haushaltsjahr 2014.
Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 4 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) in entsprechender Höhe gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt die Satzung über den Luftrettungsdienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
- Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der als Anlage 2 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.
- Der
Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 981.000 €
im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in
der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im
Haushaltsjahr 2014.
Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 4 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) in entsprechender Höhe gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.