Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Nutzungsänderung des Erdgeschosses und des Hof- Innenbereiches im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils LB 6.08 „Gutspark Haus Arff, Roggendorf/ Thenhoven sowie der temporären Parkplatznutzung im Bereich des Landschaftsschutzgebietes L1 „Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung“ für die Durchführung von Events einverstanden.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 2. BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes zu.

 




Abstimmungsergebnis:

Bei 2 Nein Stimmen, 2 Enthaltungen und 11 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.