Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal verweist die Beschlussvorlage ohne Beschluss in den Stadtentwicklungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Wolters
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 59457/02 für das Gebiet östlich der Vinzenzallee, südlich der Kölner Straße, westlich des Gewerbegrundstückes Dieselstraße 2 bis 2 a und nördlich der Bahnstrecke Köln - Aachen —Arbeitstitel: Östlich Vinzenzallee in Köln-Lövenich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 3 bis 6;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 59457/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;
3. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 59457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 59457/02 für das Gebiet östlich der Vinzenzallee, südlich der Kölner Straße, westlich des Gewerbegrundstückes Dieselstraße 2 bis 2 a und nördlich der Bahnstrecke Köln - Aachen —Arbeitstitel: Östlich Vinzenzallee in Köln-Lövenich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 3 bis 6;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 59457/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;
3. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 59457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.