Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Beirat bei der
Unteren Landschaftsbehörde ist mit den baulichen Maßnahmen im Schutzbereich des
Naturdenkmals 901.02 b einverstanden, mit Ausnahme der Errichtung des
Beachvolleyballfeldes.
Er stimmt der
beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung
gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen zu. Die Zustimmung des Beirates ist
ausdrücklich an die Berücksichtigung und Einhaltung der aufgeführten
Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen gebunden.
Abstimmungsergebnis:
Bei 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen