Beschluss: Kenntnis genommen
Der Ausschuss Kunst
und Kultur nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beschluss: Kenntnis genommen
Beantwortung einer Anfrage:
Der
wünschenswerte Erhalt von drei Kunsträumen in der unterirdischen Passage am
Ebertplatz BRUCH&DALLAS, BOUTIQUE-RAUM FÜR TEMPORÄRE KUNST und HALLE DER
VOLLSTÄNDIGEN WAHRHEIT, ist gefährdet. Aus diesem Grunde wurde im Juni 2013 von
der Vorsitzenden des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler in
Köln und Sprecherin des KulturNetzKöln im Namen des BBK-Köln, des
KulturNetzKöln und des Kölner Kulturrates ein Antrag auf Mietfreiheit oder
wesentlicher Mietvergünstigung für die Kunsträume in der Ebertplatzpassage
gestellt. Im September wurde dem Kunstbeirat mitgeteilt, dass der Verwaltung
keine Forderung nach Mietfreiheit oder wesentlicher Mietvergünstigung vorliege.
Hier handelte es sich anscheinend um ein Missverständnis.
In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion im Rat der
Stadt Köln um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie ist der aktuelle Sachstand in der
Angelegenheit?
2.
Inwiefern wurden von der Verwaltung
Verhandlungen unter Einbeziehung der Akteure geführt und mit welchem Ergebnis?
3.
Was hat die Verwaltung außerdem für den
Erhalt der drei Projekträume in der unterirdischen Passage am Ebertplatz getan?
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zu 1. Der Liegenschaftsverwaltung wurde erst im September 2013 das Schreiben des Bundesverbandes Bildender Künstler vom 07.06.2013 per Email zur Kenntnis gegeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte bereits ein Mieter, stellvertretend für alle anderen Künstler der Ebertplatzpassage, einen Erlassantrag auf Miete gestellt. Diesem Antrag konnte die Liegenschaftsverwaltung jedoch aus den nachfolgenden Gründen nicht zustimmen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Kulturschaffenden musste
eine Mietfreiheit für die Mieter der Ebertplatzpassage abgelehnt werden. Des
Weiteren kann mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Mieters in keinem
Fall dazu führen, dass die Liegenschaftsverwaltung der Stadt auf Mieten
verzichten soll/muss. Dies wäre auch eine Ungleichbehandlung mit allen anderen
Mietern (Wohnungs- und Gewerbemieter) im gesamten städtischen Immobilienbesitz.
Die Mieten in der sogenannten Ebertplatzpassage orientieren sich
bereits seit Jahren unterhalb der marktüblichen Mietpreise. Erhöhungen, wenn
Sie überhaupt zum Tragen kommen, werden nur im Rahmen des Verbraucherpreisindex
(VPI) vorgenommen. Ein weitergehendes Entgegenkommen ist der
Liegenschaftsverwaltung nicht möglich. Auch ist zu berücksichtigen, dass
Kulturförderung nicht Aufgabe einer Liegenschaftsverwaltung ist.
Zu
2. und 3.
Die Kulturverwaltung steht mit den Künstlern der drei Kunsträume in regelmäßigem Kontakt und hat in den letzten Jahren bereits die Boutique – Raum für temporäre Kunst mit Projektkostenzuschüssen gefördert. Nun hat der gemeinsam gegründete Verein Brunnen e.V. nach Rücksprache mit dem Kulturamt angekündigt, für 2014 einen Antrag auf Projektkostenzuschuss für das Ausstellungsprogramm in den Räumen Bruch & Dallas, Gold & Beton und Boutique zu stellen. Gemäß ihrer Bezeichnung ist eine Projektkostenförderung vordringlich für die Realisierung von Kunstprojekten und nicht für Strukturkosten vorgesehen. Das Förderkonzept Bildende Kunst sieht unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen Mietkostenzuschüsse für Off-Räume als Förderinstrument leider nicht vor.
Die Verwaltung steht einer Förderung durch Projektmittel für 2014 positiv gegenüber, die genaue Höhe des Projektkostenzuschusses für den Brunnen e.V. kann erst nach Prüfung des Antrags Anfang 2014 festgelegt werden.
Nach Einschätzung der Verwaltung bereichern die Projekträume durch ihre Veranstaltungen nicht nur das Kulturangebot der Stadt, sondern tragen wesentlich zur stadtplanerischen Belebung und Aufwertung des Ebertplatzes.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen