Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt in die
nächste Sitzung.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vertagt die Vorlage in die nächste Sitzung am 31.03.2014.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
·
Abschließend stellt sie den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt die Satzung für die Friedhöfe und die
Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln (Friedhofssatzung) in der zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2) mit
folgenden Maßgaben:
In § 6 Abs. 2 c streichen: „wenn sie geschoben werden“
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:
c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind
Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie
Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit
(max. 10 km/h) fahren,
Der Satz „Die
Verwendung von QR-Codes ist untersagt” in §7 (10) wird gestrichen.
Der Satz „Die
Einbringung von QR-Codes bei der Gestaltung von Grabstätten ist grundsätzlich
untersagt” in §28 wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung von pro Köln.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 27.03.2014 zu
beschließen:
Der Rat beschließt die Satzung
für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln
(Friedhofssatzung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2) mit folgenden Maßgaben:
In § 6 Abs. 2 c streichen: „wenn
sie geschoben werden“
§ 6 Verhalten auf
dem Friedhof
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht
gestattet:
c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind
Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie
Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Die hiernach
zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren,
Der Satz „Die
Verwendung von QR-Codes ist untersagt” in §7 (10) wird gestrichen.
Der Satz „Die
Einbringung von QR-Codes bei der Gestaltung von Grabstätten ist grundsätzlich
untersagt” in §28 wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion, zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß
Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün aus seiner Sitzung am 27.03.2014:
Der Rat beschließt die Satzung für die Friedhöfe und die
Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln (Friedhofssatzung) in der zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2)
mit folgenden Maßgaben:
In § 6 Abs. 2 c streichen: „wenn sie geschoben werden“
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:
c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind
Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie
Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren,
Der Satz „Die Verwendung von QR-Codes ist untersagt” in §7 (10) wird gestrichen.
Der Satz „Die Einbringung von QR-Codes bei der Gestaltung von Grabstätten ist grundsätzlich untersagt” in §28 wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.