Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt in die nächste Sitzung.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vertagt die Vorlage in die nächste Sitzung am 31.03.2014.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


·         Abschließend stellt sie den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:

geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Satzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln (Friedhofssatzung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2) mit folgenden Maßgaben:

 

In § 6 Abs. 2 c streichen:  „wenn sie geschoben werden“

 

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof

 

(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren,

 

Der Satz „Die Verwendung von QR-Codes ist untersagt” in §7 (10) wird gestrichen.

 

Der Satz „Die Einbringung von QR-Codes bei der Gestaltung von Grabstätten ist grundsätzlich untersagt” in §28 wird gestrichen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung von pro Köln.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 27.03.2014 zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Satzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln (Friedhofssatzung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2) mit folgenden Maßgaben:

In § 6 Abs. 2 c streichen:  „wenn sie geschoben werden“

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof

 (2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren,

Der Satz „Die Verwendung von QR-Codes ist untersagt” in §7 (10) wird gestrichen.

Der Satz „Die Einbringung von QR-Codes bei der Gestaltung von Grabstätten ist grundsätzlich untersagt” in §28 wird gestrichen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion, zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün aus seiner Sitzung am 27.03.2014:

 

Der Rat beschließt die Satzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln (Friedhofssatzung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2) mit folgenden Maßgaben:

 

In § 6 Abs. 2 c streichen:  „wenn sie geschoben werden“

 

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof

 

(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren,

 

Der Satz „Die Verwendung von QR-Codes ist untersagt” in §7 (10) wird gestrichen.

 

Der Satz „Die Einbringung von QR-Codes bei der Gestaltung von Grabstätten ist grundsätzlich untersagt” in §28 wird gestrichen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.