Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen genehmigt die am 12.12.2013 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen wir dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70390/02 für das Gebiet Uferstraße, Roonstraße, Grüngürtelstraße, Weißer Straße, Mettfelder Straße und Grimmelshausenerstraße in Köln-Roden­kirchen —Arbeitstitel "Auenviertel" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 70390/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 70390/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;

4.       die Teilaufhebung des Bebauungsplanes 1108 für das Gebiet Auenweg, Roonstraße, Uferstraße und Grimmelshausenstraße in Köln-Rodenkirchen gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NW als Satzung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.