Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Raderberger Straße 174 bis 178 –Arbeitstitel: Innenentwicklung Raderberger Straße in Köln-Raderberg– aufzustellen mit dem Ziel, entlang der Raderberger Straße und im Innenbereich des Grundstücks eine Wohnbebauung festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept mit zwei alternativen Planungsentwürfen —Arbeits­titel: Innenentwicklung Raderberger Straße in Köln-Raderberg– zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


- Vertagungsantrag der Grünen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Schöppe)

Beschluss: geändert beschlossen


-           gemeinsamer Änderungsantrag

1. Beschluss:

Im Verfahren soll das kooperative Baulandverfahren, das kürzlich vom Rat beschlossen wurde, angewandt werden. Die BV 2 bittet den STEA,  dem geänderten Beschluss zu folgen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Raderberger Straße 174 bis 178 –Arbeitstitel: Innenentwicklung Raderberger Straße in Köln-Raderberg– aufzustellen mit dem Ziel, entlang der Raderberger Straße und im Innenbereich des Grundstücks eine Wohnbebauung festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept mit zwei alternativen Planungsentwürfen —Arbeits­titel: Innenentwicklung Raderberger Straße in Köln-Raderberg– zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.

4.       Im Verfahren soll das kooperative Baulandverfahren, das kürzlich vom Rat beschlossen wurde, angewandt werden.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Raderberger Straße 174 bis 178 –Arbeitstitel: Innenentwicklung Raderberger Straße in Köln-Raderberg– aufzustellen mit dem Ziel, entlang der Raderberger Straße und im Innenbereich des Grundstücks eine Wohnbebauung festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept mit zwei alternativen Planungsentwürfen —Arbeits­titel: Innenentwicklung Raderberger Straße in Köln-Raderberg– zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.