Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Raderberger
Straße 174 bis 178 –Arbeitstitel: Innenentwicklung Raderberger Straße in
Köln-Raderberg– aufzustellen mit dem Ziel, entlang der Raderberger Straße und
im Innenbereich des Grundstücks eine Wohnbebauung festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
mit zwei alternativen Planungsentwürfen —Arbeitstitel: Innenentwicklung
Raderberger Straße in Köln-Raderberg– zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
- Vertagungsantrag der Grünen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. (Nicht
anwesend: Herr Schöppe)
Beschluss: geändert beschlossen
- gemeinsamer Änderungsantrag
1. Beschluss:
Im Verfahren soll das kooperative Baulandverfahren, das kürzlich vom Rat beschlossen wurde, angewandt werden. Die BV 2 bittet den STEA, dem geänderten Beschluss zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Raderberger
Straße 174 bis 178 –Arbeitstitel: Innenentwicklung Raderberger Straße in
Köln-Raderberg– aufzustellen mit dem Ziel, entlang der Raderberger Straße und
im Innenbereich des Grundstücks eine Wohnbebauung festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
mit zwei alternativen Planungsentwürfen —Arbeitstitel: Innenentwicklung
Raderberger Straße in Köln-Raderberg– zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2.
4. Im
Verfahren soll das kooperative Baulandverfahren, das kürzlich vom Rat
beschlossen wurde, angewandt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Raderberger
Straße 174 bis 178 –Arbeitstitel: Innenentwicklung Raderberger Straße in
Köln-Raderberg– aufzustellen mit dem Ziel, entlang der Raderberger Straße und
im Innenbereich des Grundstücks eine Wohnbebauung festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
mit zwei alternativen Planungsentwürfen —Arbeitstitel: Innenentwicklung
Raderberger Straße in Köln-Raderberg– zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.