Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss gemäß Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Beschluss wird wie folgt ersetzt:

Die Gesundheitsversorgung gehört zum Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge. Die Kliniken der Stadt Köln sind daher im Rahmen der Trägervielfalt für die Gesundheitsversorgung der Kölner Bevölkerung unverzichtbar.

Auch aufgrund notwendiger Modernisierungsmaßnahmen befinden sich die Kliniken seit wenigen Jahren in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Die Stadt Köln als Gesellschafterin hat die Kliniken zu einem wirtschaftlichem Handeln und einer Vielzahl an Kostenreduzierungen verpflichtet, um die Kliniken auf Dauer in kommunaler Trägerschaft sichern zu können. Auch der Aufsichtsrat, die Geschäftsleitung und die Beschäftigten sind sich dieser Herausforderung bewusst. Dies macht die Prüfung diverser Möglichkeiten und die Suche nach möglichst wirtschaftlichen Lösungen für einzelne Leistungsbereiche unabdingbar.

Die Interessen der 4.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Kliniken müssen dabei berücksichtigt werden. „Der Mensch (steht) im  Zentrum unseres Handelns“ ist das Leitbild der Kliniken der Stadt Köln. Damit ist nicht nur der Mensch gemeint, der sich als Patientin oder Patient in die Obhut der Kliniken begibt, sondern auch die Beschäftigten, gleich ob sie bei den Kliniken oder bei externen Dienstleistern arbeiten.

Eine Ausgliederung von Leistungen an Private etwa Reinigungsleistungen oder für die Speisenversorgung darf folglich nur nach den Standards erfolgen, die der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21.06.2013 festgelegt hat:

·         Das Tariftreue und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG NRW) ist für die Anbieter verbindlich, mit der Folge, dass auch für fremdbeschäftigte Kräfte in den städtischen Kliniken Tariflöhne zu zahlen sind.

·         Im Bereich der Reinigungsleistungen werden zur Sicherung des Qualitätsstandards und zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung feste Rahmenvereinbarungen getroffen.

·         Vor der Vergabeentscheidung wird überprüft, ob die Reinigung durch Eigenpersonal eine wirtschaftliche Alternative ist.

·         Das bisher bei den Kliniken der Stadt Köln beschäftigte Personal in den o.g. Bereichen wird weiterbeschäftigt.

·         Im Bereich der Speisenversorgung wird die Bewerbung von Integrationsbetrieben ausdrücklich befürwortet.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion – zugestimmt.