Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Ausschuss Schule und Weiterbildung und die Bezirksvertretung Nippes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und
Weiterbildung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu
entscheiden:
„Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich des Nordfriedhofs in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch— aufzustellen mit dem Ziel, Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen Schule, Spielplatz und Jugendeinrichtung sowie Mischgebietsflächen und Grünflächen festzusetzen;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
„Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich des Nordfriedhofs in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch— aufzustellen mit dem Ziel, Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen Schule, Spielplatz und Jugendeinrichtung sowie Mischgebietsflächen und Grünflächen festzusetzen;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen Pro Köln beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Ergänzter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich des Nordfriedhofs in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch— aufzustellen mit dem Ziel, Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen Schule, Spielplatz und Jugendeinrichtung sowie Mischgebietsflächen und Grünflächen festzusetzen;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).
3. Der
Trassenabschnitt der Planstraße 1, südlich der Schmiedegasse, ist in Hinblick
auf eine sichere Verkehrsführung für die zukünftigen Schüler als Fuß- und
Radwegeverbindung beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.