Beschluss: ungeändert beschlossen


Frau Dr. Klein weist darauf hin, dass die Beschlussvorlagen (TOP 6.5, TOP 6.6 und TOP 6.8) relativ kurzfristig vorgelegt werden, bittet aber dennoch um das entsprechende zustimmende Votum, da dies die einzige Möglichkeit ist, die letzte Ratssitzung dieser Legislaturperiode zu erreichen und den Fortgang der Baumaßnahme sicherzustellen. In Wortbeiträgen der RM Breite, van Benthem und Philippi wird übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, dass die Baumaßnahmen mit nicht unerheblichen Kostensteigerungen belastet sind, eine Zustimmung aber außer Frage stehe. RM van Benthem fügt noch an, dass überlegt werden müsse, wie man zukünftig mit solchen exorbitanten Erhöhungen umgehen kann. Frau Dr. Klein weist insbesondere auf die Ausführungen zum Hildegard-von-Bingen-Gymnasium hin, das ja den Titel „NRW-Sportschule“ trage. Dies führe zum einen dazu, dass eine 2-fach Turnhalle in eine 3-fach Turnhalle erweitert werde und zum anderen das Land hier ein Interesse an einer besonderen sportlichen Ausstattung habe. Dies führe aber im Gegenzug dazu, dass die Investitionskosten durch die in Aussicht gestellte Zahlung von Landeszuschüssen geringer werden können.

Beschluss:

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach

 

EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v. brutto ca. 17.016.000 €

 

und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach

EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 17.016.000 €

und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Alternative 2:

 

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach

 

Passivhaus-Standard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v. brutto ca. 18.723.900 €

 

und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.915.200 € sind ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach

 

EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v. brutto ca. 17.016.000 €

 

und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach

 

EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v. brutto ca. 17.016.000 €

 

und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt

 

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach

 

EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v. brutto ca. 17.016.000 €

 

und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.