Beschluss: ungeändert beschlossen
Frau Dr. Klein
weist darauf hin, dass die Beschlussvorlagen (TOP 6.5, TOP 6.6 und TOP 6.8)
relativ kurzfristig vorgelegt werden, bittet aber dennoch um das entsprechende
zustimmende Votum, da dies die einzige Möglichkeit ist, die letzte Ratssitzung
dieser Legislaturperiode zu erreichen und den Fortgang der Baumaßnahme
sicherzustellen. In Wortbeiträgen der RM Breite, van Benthem und Philippi wird
übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, dass die Baumaßnahmen mit nicht
unerheblichen Kostensteigerungen belastet sind, eine Zustimmung aber außer
Frage stehe. RM van Benthem fügt noch an, dass überlegt werden müsse, wie man
zukünftig mit solchen exorbitanten Erhöhungen umgehen kann. Frau Dr. Klein
weist insbesondere auf die Ausführungen zum Hildegard-von-Bingen-Gymnasium hin,
das ja den Titel „NRW-Sportschule“ trage. Dies führe zum einen dazu, dass eine
2-fach Turnhalle in eine 3-fach Turnhalle erweitert werde und zum anderen das
Land hier ein Interesse an einer besonderen sportlichen Ausstattung habe. Dies
führe aber im Gegenzug dazu, dass die Investitionskosten durch die in Aussicht
gestellte Zahlung von Landeszuschüssen geringer werden können.
Beschluss:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den
Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v. brutto ca. 17.016.000 €
und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der
Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten
i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den
Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 17.016.000 €
und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der
Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten
i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
veranschlagt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Alternative 2:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den
Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach
Passivhaus-Standard mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v.
brutto ca. 18.723.900 €
und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.915.200 € sind ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den
Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v. brutto ca. 17.016.000 €
und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der
Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten
i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
veranschlagt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den
Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v. brutto ca. 17.016.000 €
und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der
Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten
i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
veranschlagt
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den
Erweiterungsbau des Genoveva-Gymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) i. H. v. brutto ca. 17.016.000 €
und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der
Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten
i. H. v. 1.721.700 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.