Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04
für das Gebiet zwischen dem Erholungsgebiet "Höhenfelder See"
im Norden, der "Heidesiedlung/Heide Karree" im Osten und der Siedlung
am Schilfweg im Südwesten —Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04
nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) Nummer 74500/04 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 für das Gebiet zwischen dem Erholungsgebiet "Höhenfelder See" im Norden, der "Heidesiedlung/Heide Karree" im Osten und der Siedlung am Schilfweg im Südwesten —Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 für das Gebiet zwischen dem Erholungsgebiet "Höhenfelder See" im Norden, der "Heidesiedlung/Heide Karree" im Osten und der Siedlung am Schilfweg im Südwesten —Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.