Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 für das Gebiet zwischen dem Erholungsgebiet "Höhenfelder See" im Norden, der "Heidesiedlung/Heide Karree" im Osten und der Siedlung am Schilfweg im Südwesten —Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 für das Gebiet zwischen dem Erholungsgebiet "Höhenfelder See" im Norden, der "Heidesiedlung/Heide Karree" im Osten und der Siedlung am Schilfweg im Südwesten —Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 für das Gebiet zwischen dem Erholungsgebiet "Höhenfelder See" im Norden, der "Heidesiedlung/Heide Karree" im Osten und der Siedlung am Schilfweg im Südwesten —Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

3.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74500/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.