Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, zum Bebauungsplan 68430/02 für das Gebiet zwischen Südbrücke, Agrippinaufer, Am Bayenturm, Bayenstraße, Holzmarkt, Einfahrt Rheinauhafen und Rheinstrom in Köln-Altstadt/Süd –Arbeitstitel: Rheinauhafen in Köln-Altstadt/Süd– ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;
2. beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan 68430/02 unter Berücksichtigung der Anlage 2 zu ändern und
anschließend den Bebauungsplan-Entwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit
Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;
3. bestimmt,
dass während der Auslegungsfrist, die gemäß § 4a Absatz 3 BauGB auf
zwei Wochen verkürzt wird, Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen
abgegeben werden können.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung: Herr Sterck hat an der Beratung und Beschlussfassung zu dieser Vorlage nicht teilgenommen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, zum Bebauungsplan 68430/02 für das Gebiet zwischen Südbrücke, Agrippinaufer, Am Bayenturm, Bayenstraße, Holzmarkt, Einfahrt Rheinauhafen und Rheinstrom in Köln-Altstadt/Süd –Arbeitstitel: Rheinauhafen in Köln-Altstadt/Süd– ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;
2. beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan 68430/02 unter Berücksichtigung der Anlage 2 zu ändern und
anschließend den Bebauungsplan-Entwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit
Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;
3. bestimmt,
dass während der Auslegungsfrist, die gemäß § 4a Absatz 3 BauGB auf
zwei Wochen verkürzt wird, Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen
abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.