Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln ist damit einverstanden, dass die Stadt Köln zugunsten der Kölner Sportstätten GmbH modifizierte Ausfallbürgschaften für Darlehen zur Finanzierung diverser in den Investitionsplänen 2012 bis 2014 aufgeführter Maßnahmen im RheinEnergieStadion sowie auf der Golfanlage in Roggendorf (Gesamtinvestitionsvolumen 2.543.773,-- €; vgl. Begründung der Vorlage) entsprechend der nachfolgenden Regelungen übernimmt:

 

a) Innerhalb des o. g. Investitionsvolumens werden Darlehen in Höhe von max. 1.180.000,-- € nur zu 80 % verbürgt. Damit übernimmt die Stadt Köln für diese Maßnahmen Ausfallbürgschaften über max. 944.000,-- € (Bürgschaftsrahmen 1/2014). Diese Bürgschaften werden nur zu marktüblichen Konditionen vergeben, d. h. ein etwaiger Wettbewerbsvorteil der Kölner Sportstätten GmbH aus der Bürgschaftsgewährung wird über die Erhebung eines Bürgschaftsentgelts abgeschöpft.

 

b) Die restlichen Darlehen in Höhe von 1.363.773,-- €  können zu 100 % verbürgt werden. Für die Übernahme von Ausfallbürgschaften in Höhe von max. 1.363.773,-- € (Bürgschaftsrahmen 2/2014) wird auf die Erhebung eines Bürgschaftsentgelts verzichtet.


Insgesamt erklärt sich der Rat der Stadt Köln damit einverstanden, dass die Stadt Köln in Höhe von insgesamt 2.307.773 € Ausfallbürgschaften zugunsten der Kölner Sportstätten GmbH übernimmt.


Bei der Aufnahme der Darlehen sind die jeweils am Kapitalmarkt günstigsten Konditionen zugrunde zu legen.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln ist damit einverstanden, dass die Stadt Köln zugunsten der Kölner Sportstätten GmbH modifizierte Ausfallbürgschaften für Darlehen zur Finanzierung diverser in den Investitionsplänen 2012 bis 2014 aufgeführter Maßnahmen im RheinEnergieStadion sowie auf der Golfanlage in Roggendorf (Gesamtinvestitionsvolumen 2.543.773,-- €; vgl. Begründung der Vorlage) entsprechend der nachfolgenden Regelungen übernimmt:

 

a) Innerhalb des o. g. Investitionsvolumens werden Darlehen in Höhe von max. 1.180.000,-- € nur zu 80 % verbürgt. Damit übernimmt die Stadt Köln für diese Maßnahmen Ausfallbürgschaften über max. 944.000,-- € (Bürgschaftsrahmen 1/2014). Diese Bürgschaften werden nur zu marktüblichen Konditionen vergeben, d. h. ein etwaiger Wettbewerbsvorteil der Kölner Sportstätten GmbH aus der Bürgschaftsgewährung wird über die Erhebung eines Bürgschaftsentgelts abgeschöpft.

 

b) Die restlichen Darlehen in Höhe von 1.363.773,-- €  können zu 100 % verbürgt werden. Für die Übernahme von Ausfallbürgschaften in Höhe von max. 1.363.773,-- € (Bürgschaftsrahmen 2/2014) wird auf die Erhebung eines Bürgschaftsentgelts verzichtet.


Insgesamt erklärt sich der Rat der Stadt Köln damit einverstanden, dass die Stadt Köln in Höhe von insgesamt 2.307.773 € Ausfallbürgschaften zugunsten der Kölner Sportstätten GmbH übernimmt.


Bei der Aufnahme der Darlehen sind die jeweils am Kapitalmarkt günstigsten Konditionen zugrunde zu legen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Henseler (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.