Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung zum
Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für den
Regierungsbezirk Köln ab dem 01.01.2015.
Der Entwurf ersetzt die seit 01.01.2012
geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Mit der Neufassung wird erreicht,
dass für den Ausgleich eines Defizites der Kosten der Aufgabenwahrnehmung im
Vergleich mit dem Gebührenaufkommen eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht.
Die Neufassung dient der Rechtssicherheit. Der Ausgleich des Defizites ist auch
bereits jetzt gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung zum
Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für den
Regierungsbezirk Köln ab dem 01.01.2015.
Der Entwurf ersetzt die seit 01.01.2012 geltende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Mit der Neufassung wird erreicht, dass für
den Ausgleich eines Defizites der Kosten der Aufgabenwahrnehmung im Vergleich
mit dem Gebührenaufkommen eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht. Die Neufassung
dient der Rechtssicherheit. Der Ausgleich des Defizites ist auch bereits jetzt
gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt
zu beschließen:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung zum
Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für den
Regierungsbezirk Köln ab dem 01.01.2015.
Der Entwurf ersetzt die seit 01.01.2012
geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Mit der Neufassung wird erreicht,
dass für den Ausgleich eines Defizites der Kosten der Aufgabenwahrnehmung im
Vergleich mit dem Gebührenaufkommen eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht.
Die Neufassung dient der Rechtssicherheit. Der Ausgleich des Defizites ist auch
bereits jetzt gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion pro Köln – zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung zum
Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für den
Regierungsbezirk Köln ab dem 01.01.2015.
Der Entwurf ersetzt die seit 01.01.2012
geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Mit der Neufassung wird erreicht,
dass für den Ausgleich eines Defizites der Kosten der Aufgabenwahrnehmung im
Vergleich mit dem Gebührenaufkommen eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht.
Die Neufassung dient der Rechtssicherheit. Der Ausgleich des Defizites ist auch
bereits jetzt gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.