Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für den Regierungsbezirk Köln ab dem 01.01.2015.

 

Der Entwurf ersetzt die seit 01.01.2012 geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Mit der Neufassung wird erreicht, dass für den Ausgleich eines Defizites der Kosten der Aufgabenwahrnehmung im Vergleich mit dem Gebührenaufkommen eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht. Die Neufassung dient der Rechtssicherheit. Der Ausgleich des Defizites ist auch bereits jetzt gewährleistet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für den Regierungsbezirk Köln ab dem 01.01.2015.

 

Der Entwurf ersetzt die seit 01.01.2012 geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Mit der Neufassung wird erreicht, dass für den Ausgleich eines Defizites der Kosten der Aufgabenwahrnehmung im Vergleich mit dem Gebührenaufkommen eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht. Die Neufassung dient der Rechtssicherheit. Der Ausgleich des Defizites ist auch bereits jetzt gewährleistet.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für den Regierungsbezirk Köln ab dem 01.01.2015.

 

Der Entwurf ersetzt die seit 01.01.2012 geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Mit der Neufassung wird erreicht, dass für den Ausgleich eines Defizites der Kosten der Aufgabenwahrnehmung im Vergleich mit dem Gebührenaufkommen eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht. Die Neufassung dient der Rechtssicherheit. Der Ausgleich des Defizites ist auch bereits jetzt gewährleistet.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion pro Köln  – zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für den Regierungsbezirk Köln ab dem 01.01.2015.

 

Der Entwurf ersetzt die seit 01.01.2012 geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Mit der Neufassung wird erreicht, dass für den Ausgleich eines Defizites der Kosten der Aufgabenwahrnehmung im Vergleich mit dem Gebührenaufkommen eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht. Die Neufassung dient der Rechtssicherheit. Der Ausgleich des Defizites ist auch bereits jetzt gewährleistet.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.