Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Mitteilung:
Unter dem Parkplatz vor der Stadthalle Mülheim befindet sich die städtische eingeschossige Tiefgarage Mülheim aus dem Baujahr 1966. Die tragenden Betonteile weisen Schäden auf, die zum Teil dringend sanierungsbedürftig sind. Als Grundlage einer Sanierungsplanung und der anschließenden Bauausführung wurde eine Betonschadenanalyse beim Ingenieurbüro Pabst & Partner beauftragt. Das Ergebnis und die daraus folgenden geplanten Maßnahmen wurden dem Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung vom 09.07.2013 (Vorlagen-Nr.: 1817/2013) vorgestellt. Der Liegenschaftsausschuss stellte zudem den Bedarf der Sanierungsmaßnahme in Höhe der vom Rechnungsprüfungsamt vorher geprüften Kosten in Höhe von 514.738,47 € fest.
Die Bauausführung in der Tiefgarage Mülheim sah zunächst vor, die Sanierungsarbeiten in mehreren Bauabschnitten durchzuführen, um den Verkehrsbetrieb auf dem Parkdeck und innerhalb der Tiefgarage dauerhaft aufrecht zu erhalten. Da solch eine Teilung die Sanierungsarbeiten einschränken, den Bauablauf erschweren und die Bauzeiten verzögern würde, während der Verkehrsbetrieb stark eingeschränkt wird, wurde das Ingenieurbüro Pabst & Partner mit einer Variantenuntersuchung beauftragt. Als Ergebnis dieser Untersuchung stellen sich 2 Varianten dar.
Variante 1, Bauausführung unterteilt in 5 Bauabschnitte:
Bei der Variante 1
ist geplant, die Sanierungsarbeiten in mehreren Bauabschnitten durchzuführen,
um den Verkehrsbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Die Gliederung der
Bauabschnitte richtet sich zum einen nach der Lage der auszuführenden Arbeiten
und zum anderen nach dem laufenden Verkehrsbetrieb innerhalb der Tiefgarage und
auf dem Parkdeck. Des Weiteren ist zu gewährleisten, dass der Zugang zur
Stadthalle jederzeit unbehindert erreichbar ist. Bedingt durch diese Vorgaben
ergeben sich 5 Bauabschnitte.
Variante 2,
Bauausführung in einem Bauabschnitt:
Die Variante 2
sieht die Ausführung der Sanierungsarbeiten in einem einzigen Bauabschnitt vor.
Im Gegensatz zur Variante 1 können dabei viele Arbeiten parallel durchgeführt
werden. Weil zu den Sanierungsarbeiten auch die Erneuerung der Rampen zählt,
sind die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage blockiert. Die zu sanierenden Fugen
durchqueren die komplette Parkdeckfläche, sodass auch auf dem Parkdeck kaum
eine Möglichkeit besteht, die verbleibenden Stellplätze anzufahren. Folglich
sind bei der Variante 2 die Tiefgarage Mülheim einschließlich der benachbarten
Tiefgarage unter dem Bezirksrathaus (die beiden Tiefgaragen haben Ein- und
Ausfahrt über die zu sanierenden Rampen) sowie der Parkplatz auf dem Freideck
zu sperren.
Der Beginn der Baumaßnahme ist bei beiden Varianten für
Anfang Juni 2014 geplant.
Abschätzung der
Bauzeit/Zeitersparnis durch die Variante 2:
Variante 1,
Bauausführung unterteilt in 5 Bauabschnitte = Bauzeit ca 5-6 Monate
Variante 2,
Bauausführung in einem Bauabschnitt = Bauzeit ca. 3-4 Monate
ð
Zeitersparnis
ca. 2 Monate
Abschätzung der Baukosten/Kosteneinsparung durch die Variante 2:
|
Variante
1: |
Variante
2: |
Einsparung: |
Baustelleneinrichtung: |
75.000 € (mit Verkehrsregelung) |
50.000 € (ohne Verkehrsregelung) |
25.000 € |
Bauzeit: |
6 Monate |
4 Monate |
2 Monate |
Vorhaltekosten
bei unterschiedlicher Bauzeiten: |
100% |
2/3 = 77 % 0,77 x 75.000 € =50.000 € |
1/3 = 33 % 0,33 x 75.000 € =25.000 € |
Gesamtersparnis: |
|
|
50.000 € |
Die
Kosteneinsparung der Variante 2 gegenüber der Variante 1 lässt sich zum einen
an der Baustelleneinrichtung (25.000 €) und zum anderen an der verkürzten
Bauzeit (25.000 €) festhalten, wodurch insgesamt 50.000 € eingespart
werden können.
Für den
erhöhten Aufwand aus Verkehrsregelung, Bauzaun, Schutzwände/ -zelte, usw.
werden ca. 75.000 € (~15 % der Herstellungskosten) in der Variante 1 fällig.
Gegenüber der Variante 1 kann bei der Variante 2 auf die aufwendige
Verkehrsregelung mit der permanenten Anpassung an den Bauablauf verzichtet
werden. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung reduzieren sich entsprechend
auf ca. 50.000 € (~10 % der Herstellungskosten). Die Kosteneinsparung aufgrund
der verkürzten Bauzeit ergibt sich aus dem Verhältniswert 4 Monate / 6 Monate.
Fazit:
Bei der
Variante 1 ist geplant, die Sanierungsarbeiten in mehreren Bauabschnitten
durchzuführen, um den Verkehrsbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Aufgrund
von beengten Platzverhältnissen, Gegenverkehr und Ampel-/Schrankensystemen ist
ein Verkehrsplaner einzuschalten und ein Verkehrszeichenplan zu erstellen.
Dieser ist der Stadt Köln als Auftraggeber sowie der Feuerwehr zur Genehmigung vorzulegen.
Die Variante
2 hingegen sieht eine Vollsperrung der Tiefgarage und des Parkdecks vor der
Stadthalle Mülheim vor. Lediglich ca. 15 Stellplätze auf dem Parkdeck können
während der Bauausführung garantiert werden. Erst mit Voranschreiten der Baumaßnahme
können weitere Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Vollsperrung
gewährt jedoch Freiheiten im Bauablauf, sodass auf eine umfangreiche, den
Bauablauf angepasste Verkehrsregelung verzichtet werden kann. Gleichzeitig
werden die Fluchtwege aus dem Haupteingang der Stadthalle frei gehalten.
Bei der
Variante 1 können sowohl die Stellplatznutzer der benachbarten Tiefgarage unter
dem Bezirksrathaus, die Dauerparker, als auch die übrigen Stellplatznutzer wie
gewohnt die Tiefgarage bzw. das Parkdeck anfahren. Fraglich bleibt jedoch, ob
sie dies auch während der Bauzeit tun werden. Es besteht eher die Vermutung,
dass sie ihr Fahrzeug vor möglichen Staub- und Schmutzeinwirkungen oder gar
Schäden schützen wollen und folglich diese Stellplätze meiden. Zudem besteht
mit dem Parkhaus „Wiener Platz“ eine nahegelegene Alternative. Das Parkhaus
„Wiener Platz“ verfügt über 444 Stellplätze, sodass der Stellplatzbedarf
ausreichend gedeckt ist. Der Betreiber des Parkhauses „Wiener Platz“ ist
ebenfalls die Fa. Contipark. Diese hat bereits signalisiert die ca. 90
Dauerparker aus der Tiefgarage Mülheim inkl. der städtischen Mitarbeiter, die
über einen Dauereinstellplatz unter dem Bezirksrathaus verfügen, in dem
Parkhaus „Wiener Platz“ für die Zeit der Baumaßnahme unterzubringen.
Der
Stellplatznutzer hingegen muss seine Fahrgewohnheiten bei beiden Varianten
umstellen. Der Vorteil der Variante 2 ist, dass sich der Stellplatznutzer nur
ein einziges Mal umstellen muss, während er bei der Variante 1 sich immer
wieder (5 Mal) neu orientieren muss. Dies führt zur Verwirrung im
Fahrzeugverkehr, was sich auch auf die Anwohnerstraße auswirken kann. Beengte
Platzverhältnisse und Staugefahr verbunden mit Unaufmerksamkeiten erhöhen die
Unfallgefahr. Das Haftungsrisiko steigt.
Werden die
Sanierungsarbeiten in mehrere Bauabschnitte unterteilt, verzögert sich der
Bauablauf. Wie erläutert, ist bei der Variante 1 mit erhöhtem Zeit- und
Kostenaufwand für die Baustelleneinrichtung zu planen. In der Variante 2
reduziert sich die Bauzeit um ca. 2 Monate und die Baukosten um ca. 50.000 €.
An den
Übergangsbereichen zwischen den einzelnen Bauabschnitten (z. B. Fugen) sind
zwangsläufig Überschneidungen einzuplanen, um einen möglichst fortlaufenden
Arbeitsbetrieb zu sichern. Trotzdem lassen sich Arbeitsunterbrechungen nicht
vermeiden, wodurch die Effizienz sinkt.
Insgesamt
besteht bei der Variante 1 ein wesentlich höherer Koordinationsaufwand zwischen
den Firmen, während die Sanierungsarbeiten bei der Variante 2 effizienter
ausgeführt werden können. Die Fehleranfälligkeit in der Bauausführung ist bei
der Variante 1 höher, sodass mit Verzögerungen im Bauablauf (geringere
Termintreue) und höheren Kosten zu rechnen ist.
Eine
Verlängerung oder Verzögerung der Bauzeit bis in den Herbst erschwert die
wit-terungsabhängigen Arbeiten, was zu einer weiteren Verzögerung im Bauablauf
führt.
Bauarbeiten
sind immer mit Staub- und Schmutzeinwirkungen verbunden, die trotz
umfangreicher Schutzmaßnahmen nie gänzlich ausgeschlossen werden können.
Beschädigungen an Fahrzeugen sind bei der Variante 1 also nicht gänzlich
auszuschließen, das Haftungsrisiko steigt.
Die
Verwaltung hat sich aus den vorgenannten Gründen dazu entschlossen, die
Bauausführung in der Variante 2, also in einem Bauabschnitt, durchführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen