Beschluss: ungeändert beschlossen


„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Sebastianstraße, nördlich der Erlenhofstraße, westlich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 3367 und südlich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 3093 in Köln-Niehl —Arbeitstitel: Nördlich Erlenhofstraße in Köln-Niehl— aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandelsnutzungen für zentrenrelevante Sortimente auszuschließen.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.