Beschluss: mit Änderungen empfohlen


·         Anschließend stellt sie den Text des gemeinsamen Änderungsantrags von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Abstimmung:

Beschluss:

 

§ 6 Abs. 2 c

 

Streichen:  „wenn sie geschoben werden“

 

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof

 

(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren,



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, FDP-Fraktion und pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.