Beschluss: mit Änderungen empfohlen
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Anschließend
stellt sie den Text des gemeinsamen Änderungsantrags von SPD-Fraktion und
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Abstimmung:
Beschluss:
§ 6 Abs. 2 c
Streichen: „wenn sie geschoben werden“
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:
c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind
Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie
Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren,
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, FDP-Fraktion und pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.