Beschluss: Kenntnis genommen


Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.

 

Beschluss: Kenntnis genommen


Beantwortung einer Anfrage:

In der Sitzung des Kulturausschusses am 03.04.2014 hat die Verwaltung die Beantwortung der o.a. Frage für die nächste Sitzung zugesagt. In der Sitzung des Kulturausschusses am 06.05.2014 wurde die Anfrage wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:
Wie wird die Immobilie Maybachstraße 111 derzeit genutzt und welche Planungen verfolgt die Verwaltung im Detail?

 

Frage 2:
Ist der „Heimfall“ der Immobilie Maybachstraße 111 vollzogen, wie in der Dringlichkeitsentscheidung 3903/2012 (vom Rat bestätigt am 15.11.2012) vorgesehen? Falls nein: Was sind die Hinderungsgründe und wie plant die Verwaltung mit diesen umzugehen?

Frage 3:
Was sind die weiteren Schritte bis zur dauerhaften Einrichtung eines Filmhauses in der Maybachstraße 111 und wie ist hierfür der geplante zeitliche Ablauf, insbesondere: Für wann ist die Ausschreibung geplant?

Frage 4:
Welche möglichen Hindernisse für diesen Ablauf sieht die Verwaltung?

Frage 5:
Wird bis zur dauerhaften Nutzung der Maybachstraße 111 als Filmhaus nach der erfolgreichen Ausschreibung die bisherige Zwischennutzung aufrechterhalten?

 

Antwort der Verwaltung auf die Fragen 1-5:
Die Stadt Köln arbeitet intensiv an der Überführung der Immobilie Kölner Filmhaus in eine neue Trägerschaft, um eine weitere Nutzung als Ort der Filmkultur in Köln zu gewährleisten. Nach der Insolvenz des Filmhaus-Trägervereins im Juli 2012 stand das Filmhaus seither unter einer Zwangsverwaltung. Nach der Abwicklung der Insolvenz und dem damit verbundenen Heimfall des Gebäudes in das Eigentum der Stadt Köln endete im Monat April 2014 auch die Zwangsverwaltung. Das Gebäude befindet sich nun wieder in der alleinigen Verfügungsgewalt der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.

 

Der Zwangsverwalter hat mit dem Ende seiner Zuständigkeit alle bestehenden Mietverträge im Filmhaus gekündigt. Soweit Nutzungen mit dem Nutzungskonzept und den Vorgaben der Städtebauförderung NRW vereinbar sind, können die Nutzer mit der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, über neue Mietverträge verhandeln. Möglichst nahtlos weiterlaufen sollen der Kinobetrieb, der Technikverleih, das Aus- und Weiterbildungsangebot, sowie die Nutzung von Büroräumen durch Initiativen der Filmkultur, sofern der bauliche Zustand des Gebäudes dies zulässt. Von den Vertragswechseln unberührt ist der Betrieb der Maybach Gastronomie, da hier ein längerfristiger Pachtvertrag mit dem Filmhausträgerverein abgeschlossen wurde, in den die Stadt Köln nun als Eigentümerin der Immobilie eingestiegen ist.

 

Für die Formulierung einer Ausschreibung gemäß Ratsbeschluss vom 18.07.2013 ist die genaue bauliche Erfassung und anschließende Herrichtung des Gebäudes erforderlich.

 

Mitte April 2014 ist ein Bausachverständiger mit der Feststellung der nötigen Instandhaltungsmaßnahmen beauftragt worden. Ein Brandschutzgutachten wird voraussichtlich bis Anfang Juni 2014 erstellt. Nach Vorlage des Gutachtens werden die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt. Im September/Oktober 2014 soll dann mit Zustimmung des Rates der Stadt Köln eine Ausschreibung zur neuen dauerhaften Nutzung des Kölner Filmhauses als Ort der Filmkultur veröffentlicht werden. Die Ausschreibung soll die zukünftige Nutzung im Sinne der vier Hauptsäulen des filmkulturellen Betriebs – Kino, Kommunikations- und Beratungsort für die freie Filmszene, Filmbildung, Technikverleih an filmkulturelle Initiativen – durch einen solventen Betreiber sicherstellen.





Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen