Beschluss: Kenntnis genommen
Der Ausschuss Kunst
und Kultur nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beschluss: Kenntnis genommen
Beantwortung einer Anfrage:
In der Sitzung des
Kulturausschusses am 03.04.2014 hat die Verwaltung die Beantwortung der o.a.
Frage für die nächste Sitzung zugesagt. In der Sitzung des Kulturausschusses am
06.05.2014 wurde die Anfrage wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie wird die Immobilie
Maybachstraße 111 derzeit genutzt und welche Planungen verfolgt die Verwaltung
im Detail?
Frage 2:
Ist der
„Heimfall“ der Immobilie Maybachstraße 111 vollzogen, wie in der
Dringlichkeitsentscheidung 3903/2012 (vom Rat bestätigt am 15.11.2012) vorgesehen?
Falls nein: Was sind die Hinderungsgründe und wie plant die Verwaltung mit
diesen umzugehen?
Frage 3:
Was sind die weiteren
Schritte bis zur dauerhaften Einrichtung eines Filmhauses in der Maybachstraße
111 und wie ist hierfür der geplante zeitliche Ablauf, insbesondere: Für wann
ist die Ausschreibung geplant?
Frage 4:
Welche möglichen
Hindernisse für diesen Ablauf sieht die Verwaltung?
Frage 5:
Wird bis zur dauerhaften
Nutzung der Maybachstraße 111 als Filmhaus nach der erfolgreichen Ausschreibung
die bisherige Zwischennutzung aufrechterhalten?
Antwort der Verwaltung auf die Fragen 1-5:
Die Stadt Köln arbeitet
intensiv an der Überführung der Immobilie Kölner Filmhaus in eine neue
Trägerschaft, um eine weitere Nutzung als Ort der Filmkultur in Köln zu
gewährleisten. Nach der Insolvenz des Filmhaus-Trägervereins im Juli 2012 stand
das Filmhaus seither unter einer Zwangsverwaltung. Nach der Abwicklung der
Insolvenz und dem damit verbundenen Heimfall des Gebäudes in das Eigentum der
Stadt Köln endete im Monat April 2014 auch die Zwangsverwaltung. Das Gebäude
befindet sich nun wieder in der alleinigen Verfügungsgewalt der Stadt Köln, Amt
für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.
Der Zwangsverwalter
hat mit dem Ende seiner Zuständigkeit alle bestehenden Mietverträge im Filmhaus
gekündigt. Soweit Nutzungen mit dem Nutzungskonzept und den Vorgaben der
Städtebauförderung NRW vereinbar sind, können die Nutzer mit der Stadt Köln,
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, über neue Mietverträge verhandeln.
Möglichst nahtlos weiterlaufen sollen der Kinobetrieb, der Technikverleih, das
Aus- und Weiterbildungsangebot, sowie die Nutzung von Büroräumen durch
Initiativen der Filmkultur, sofern der bauliche Zustand des Gebäudes dies
zulässt. Von den Vertragswechseln unberührt ist der Betrieb der Maybach
Gastronomie, da hier ein längerfristiger Pachtvertrag mit dem
Filmhausträgerverein abgeschlossen wurde, in den die Stadt Köln nun als
Eigentümerin der Immobilie eingestiegen ist.
Für die
Formulierung einer Ausschreibung gemäß Ratsbeschluss vom 18.07.2013 ist die
genaue bauliche Erfassung und anschließende Herrichtung des Gebäudes
erforderlich.
Mitte April 2014
ist ein Bausachverständiger mit der Feststellung der nötigen
Instandhaltungsmaßnahmen beauftragt worden. Ein Brandschutzgutachten wird
voraussichtlich bis Anfang Juni 2014 erstellt. Nach Vorlage des Gutachtens
werden die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt. Im
September/Oktober 2014 soll dann mit Zustimmung des Rates der Stadt Köln eine
Ausschreibung zur neuen dauerhaften Nutzung des Kölner Filmhauses als Ort der
Filmkultur veröffentlicht werden. Die Ausschreibung soll die zukünftige Nutzung
im Sinne der vier Hauptsäulen des filmkulturellen Betriebs – Kino,
Kommunikations- und Beratungsort für die freie Filmszene, Filmbildung,
Technikverleih an filmkulturelle Initiativen – durch einen solventen Betreiber
sicherstellen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen