Beschluss: Kenntnis genommen


Die vorliegende Ziel- und Leistungsvereinbarung des Bürgerzentrums Engelshof für das Jahr 2014 wurde auf der Grundlage des vom Rat am 30.04.2013 verabschiedeten Haushalts erarbeitet.

 

Eine Kürzung der Betriebskostenzuschüsse für die Bürgerhäuser und –zentren in freier Trägerschaft konnte vermieden werden. Die Träger freier Einrichtungen schultern seit 2009 anfallende Kostensteigerungen – insbesondere im Personal- und Energiebereich – selber. Die Grenze der Belastbarkeit des Bürgerzentrums Engelshof ist erreicht, teilweise überschritten.

 

Die im Haushalt 2014 ausgewiesenen Zuschussbeträge an die Träger freier Einrichtungen werden quartalsweise in voller Höhe ausgezahlt. Zu berücksichtigen ist, dass die aktuelle Erhöhung der Personalkosten durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst die Einrichtungen in freier Trägerschaft, die dem Tarifvertrag angeschlossen sind, belastet, ohne dass der Betriebskostenzuschuss dazu eine Kompensation beinhaltet.

 

Die oben beschriebene Ausgangslage wurde bei der Beschreibung der Ziele und Leistungen mit dem Bürgerzentrum Engelshof zur Grundlage der Vereinbarung gemacht. Seitens der Einrichtung und der Fachverwaltung wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die genannten Wirkungsbereiche, Handlungsfelder und bedachten Zielgruppen den Bedarfslagen des Sozialraumes/Bezirkes entsprechen.

 

Ebenfalls wurde die Zielerreichung für das Jahr 2012 festgehalten und bewertet.