Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch des
Herrn Manfred Wehrhahn, Köln, Einspruchsführer,
vom 26.05.2014, beim Wahlleiter am 30.05.2014 eingegangen, gegen die Gültigkeit der Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 25. Mai 2014, beschließt der Rat:
Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.