Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch von


Herrn Wasilis Pavegos

als Einspruchsführer,

 

vom 02. Juli 2014, eingegangen am 04. Juli 2014, gegen die Gültigkeit der Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 25. Mai 2014 beschließt der Rat:

 

Der Wahleinspruch ist unzulässig. Der Wahleinspruch ist daher zurückzuweisen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Deine Freunde sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) zugestimmt.