Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, die Vorlage im Rahmen einer Sondersitzung am 15.12.2014 zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die BV 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt am Teilstandort Frankstr. 26 und den Abriss und Neubau des Schulgebäudes sowie von 2 Turnhallen am Teilstandort Severinswall 40/40a nach gesicherter Finanzierung.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Die Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) belaufen sich nach
vorläufiger Kostenschätzung auf 20,70 Mio. € (Teilstandort Frankstr. 4,18 Mio.
€ sowie am Teilstandort Severinswall 40/40a.16,52 Mio. € ). Der Kostenschätzung liegt der
Energiestandard aus der Energiesparverordnung (EnEV) 2014 zugrunde.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzierenden Mietmehrkosten inkl. Nebenkosten für den Teilstandort Frankstr
in Höhe von rd.466.766 € p.a. ab dem Haushaltsjahr 2018 und für den Teilstandort Severinswall in Höhe
von rd. 1.403.233 € p.a. ab dem Haushaltsjahr 2021 sind im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich zu veranschlagen.
Die Inbetriebnahme der Schulbauten am Teilstandort Frankstr ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 und am Teilstandort Severinswall zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 vorzusehen.
Der Planung ist das in beigefügten Raumlisten (Anlage 1 und 2) aufgeführte und abgestimmte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die Kostenschätzung für die beiden Energiestandard-Alternativen beruht auf einer von der Verwaltung durchgeführten Machbarkeitsstudie. Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard tatsächlich umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt am Teilstandort Frankstr. 26 und den Abriss und Neubau des Schulgebäudes sowie von 2 Turnhallen am Teilstandort Severinswall 40/40a nach gesicherter Finanzierung.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Die Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) belaufen sich nach
vorläufiger Kostenschätzung auf 20,70 Mio. € (Teilstandort Frankstr. 4,18 Mio.
€ sowie am Teilstandort Severinswall 40/40a.16,52 Mio. € ). Der Kostenschätzung liegt der
Energiestandard aus der Energiesparverordnung (EnEV) 2014 zugrunde.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden
Mietmehrkosten inkl. Nebenkosten für den Teilstandort Frankstr in Höhe von rd.466.766
€ p.a. ab dem Haushaltsjahr 2018 und für
den Teilstandort Severinswall in Höhe von rd. 1.403.233 € p.a. ab dem
Haushaltsjahr 2021 sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich
zu veranschlagen.
Die Inbetriebnahme der Schulbauten am Teilstandort Frankstr ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 und am Teilstandort Severinswall zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 vorzusehen.
Der Planung ist das in beigefügten Raumlisten (Anlage 1 und 2) aufgeführte und abgestimmte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die Kostenschätzung für die beiden Energiestandard-Alternativen beruht auf einer von der Verwaltung durchgeführten Machbarkeitsstudie. Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard tatsächlich umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen.
Alternative:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt am Teilstandort Frankstr. 26 und den Abriss und Neubau des Schulgebäudes sowie von 2 Turnhallen am Teilstandort Severinswall 40/40a nach gesicherter Finanzierung.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Die Gesamtkosten (inkl., Einrichtung) belaufen sich nach
vorläufiger Kostenschätzung auf 21,70 Mio. € (Teilstandort Frankstr. 4,38 Mio.
€ sowie am Teilstandort Severinswall 40/40a. 17,32 Mio. €.). Der Kostenschätzung liegt der
Passivhausstandard zugrunde.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzierenden Mietmehrkosten inkl. Nebenkosten für den Teilstandort Frankstr in
Höhe von rd. 495.073 € p.a. ab dem Haushaltsjahr 2018 und für den Teilstandort Severinswall in Höhe
von rd.1.482.848 € p.a. ab dem Haushaltsjahr 2021 sind im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich zu veranschlagen.
Die Inbetriebnahme der Schulbauten am Teilstandort Frankstr ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 und am Teilstandort Severinswall zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 vorzusehen.
Der Planung ist das in beigefügten Raumlisten (Anlage 1 und 2) aufgeführte und abgestimmte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die Kostenschätzung für die beiden Energiestandard-Alternativen beruht auf einer von der Verwaltung durchgeführten Machbarkeitsstudie. Eine abschließende Entscheidung, welcher Energiestandard tatsächlich umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und der in dem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die
Vorlage ohne eigenes Votum zur Entscheidung in den Rat der Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen