Beschluss: Kenntnis genommen


Auf Kölner Stadtgebiet gibt es 18 Bäche mit einer Gesamtlänge von rund 74 Kilometern, wobei jedoch nur ca. 59 km offen verlaufen. Die übrigen Bereiche verlaufen unterirdisch in Rohren.

Gemäß § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 90 Landeswassergesetz (LWG) sind Gewässer ordnungsgemäß zu unterhalten. Dazu gehören:

·                     die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,

·                     die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,

·                     die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen und

·                     die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.

Diese Zielbestimmungen wurden durch das Land in der so genannten „blauen Richtlinie“ näher bestimmt: http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/sonderreihen/blau/Blaue%20Richtlinie.pdf

Aus diesen abstrakten Vorgaben von Bund und Land werden durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR für die von ihnen zu unterhaltenden Kölner Bäche regelmäßig konkrete Maßnahmen entwickelt und jeweils in so genannten Gewässerunterhaltungsplänen dargestellt, die der Genehmigung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes als unterer Wasserbehörde bedürfen.

Der von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AöR vorgelegte Gewässerunterhaltungsplan für den Zeitraum bis Frühjahr 2015 sowie die hierzu erteilte Genehmigung der unteren Wasserbehörde sind dieser Mitteilung als Anlagen beigefügt.

 

Beschluss: Kenntnis genommen


Beschluss:

Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Gewässerunterhaltungsplan zur Kenntnis.