Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk vertagt die Beschlussfassung zu diesem Punkt in die nächste Sitzung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeister Thiele stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 70449/09 für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kantstraße und Kalker Stadtgarten im Norden, Wiersberg­straße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der Dillenburger Straße im Süden (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 305/56, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196, 197, 323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, 205, 202, 203, 1761, 209, 210 und teilweise 70, 331/16)  —Arbeits­titel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

·         innerhalb der ersten 14 Tage der Offenlage eine Informationsveranstaltung in Form einer Versammlung im Gymnasium Kantstraße durchzuführen, um den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die aktuelle Planung vorzustellen.

 

·         zu prüfen, ob es möglich ist, an der Westseite des Schulgeländes eine Wegeverbindung zwischen der Hollweghstraße und dem neuen Grünzug zu schaffen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt mit nachfolgender Maßgabe, den Bebauungsplan-Entwurf 70449/09 für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kantstraße und Kalker Stadtgarten im Norden, Wiersberg­straße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der Dillenburger Straße im Süden (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 305/56, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196, 197, 323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, 205, 202, 203, 1761, 209, 210 und teilweise 70, 331/16)  —Arbeits­titel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Vor der Offenlage wird die Verwaltung gebeten, ein Wegerecht für die Öffentlichkeit, bzw. einen öffentlichen Fuß- und Radweg im Bebauungsplanentwurf festzusetzen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.