Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes 1215, der einen großen Bereich um die ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Holweide betrifft und insbesondere das Gebiet östlich der Ferdinand-Stücker-Straße, beiderseits der Schweinheimer Straße beziehungsweise der Iddelsfelder Straße, im Osten einen großen Teil des Krankenhauses Holweide, Teile der Florentine-Eichler-Straße und Teile des Coloniageländes in Köln-Holweide abdeckt —Arbeitstitel: Schweinheimer Straße/Kochwiesenstraße in Köln-Holweide— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes 1215, der einen großen Bereich um die ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Holweide betrifft und insbesondere das Gebiet östlich der Ferdinand-Stücker-Straße, beiderseits der Schweinheimer Straße beziehungsweise der Iddelsfelder Straße, im Osten einen großen Teil des Krankenhauses Holweide, Teile der Florentine-Eichler-Straße und Teile des Coloniageländes in Köln-Holweide abdeckt —Arbeitstitel: Schweinheimer Straße/Kochwiesenstraße in Köln-Holweide— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.