Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 238. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.




 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 238. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 238. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme von Frau Wolter.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 238. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Ratsmitglied Halberstadt-Kausch nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.