Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vertagt die Vorlage in die nächste Sitzung am 03.11.2014.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den 5. Frauenförderplan 2015-2017.
Die einzelnen Maßnahmen sind aus bereits im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln zu finanzieren.
Der Beschluss wird um
folgendes ergänzt:
-
Der
Geltungszeitraum des Frauenförderplans ist auf die Zeit 31.12.2017 zu
begrenzen. Der darauf folgende Frauenförderplan für die Zeit ab 01.01.2018 ist
dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales bis 01.03.2018 vorzulegen.
-
Die
Verwaltung wird beauftragt, besondere Förderprogramme für Frauen im mittleren
Dienst zu erstellen. Dabei sollen die Aspekte Flexibilisierung der Arbeitszeit
und Arbeitsorte, sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine
besondere Berücksichtigung finden. Die erarbeiteten Vorschläge sind mit einer
Zeitschiene zu versehen und dem AVR bis zum Ende des ersten Quartals 2015
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 03.11.2014:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den 5. Frauenförderplan 2015-2017.
Die einzelnen Maßnahmen sind aus bereits im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln zu finanzieren.
Der Geltungszeitraum des Frauenförderplans ist auf die Zeit
31.12.2017 zu begrenzen. Der darauf folgende Frauenförderplan für die Zeit ab
01.01.2018 ist dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales bis 01.03.2018 vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, besondere Förderprogramme für Frauen im mittleren Dienst zu erstellen. Dabei sollen die Aspekte Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitsorte, sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine besondere Berücksichtigung finden. Die erarbeiteten Vorschläge sind mit einer Zeitschiene zu versehen und dem AV bis zum Ende des ersten Quartals 2015 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den 5. Frauenförderplan 2015-2017.
Die einzelnen Maßnahmen sind aus bereits im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln zu finanzieren.
Der Beschluss wird um
folgendes ergänzt:
- Der Geltungszeitraum des Frauenförderplans ist auf die Zeit 31.12.2017 zu begrenzen. Der darauf folgende Frauenförderplan für die Zeit ab 01.01.2018 ist dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales bis 01.03.2018 vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, besondere Förderprogramme für Frauen im mittleren Dienst zu erstellen. Dabei sollen die Aspekte Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitsorte, sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine besondere Berücksichtigung finden. Die erarbeiteten Vorschläge sind mit einer Zeitschiene zu versehen und dem AV bis zum Ende des ersten Quartals 2015 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - zugestimmt.