Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 74397/02 und seiner 1. und 2. Änderung für das Gebiet zwischen der Bergerstraße, in Verlängerung der Bergerstraße westwärts hinter den Grundstücken der Rathausstraße 1 bis 19 entlang bis an den Rhein, circa 230 m rheinabwärts, rechtwinklig auf die Hauptstraße, der Hauptstraße, der Steinstraße und den Deutzer Weg in Köln-Porz. Westlich des Deutzer Weges wird der Plangeltungsbereich durch eine 50 m bis 80 m breite Trasse für die Kölner Vorortbahn (heute KVB-Trasse) in zwei Teile geteilt. Die KVB-Trasse ist nicht Inhalt des Plangeltungsbereiches —Arbeitstitel: Josefstraße in Köln-Porz— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 74397/02 und seiner 1. und 2. Änderung für das Gebiet zwischen der Bergerstraße, in Verlängerung der Bergerstraße westwärts hinter den Grundstücken der Rathausstraße 1 bis 19 entlang bis an den Rhein, circa 230 m rheinabwärts, rechtwinklig auf die Hauptstraße, der Hauptstraße, der Steinstraße und den Deutzer Weg in Köln-Porz. Westlich des Deutzer Weges wird der Plangeltungsbereich durch eine 50 m bis 80 m breite Trasse für die Kölner Vorortbahn (heute KVB-Trasse) in zwei Teile geteilt. Die KVB-Trasse ist nicht Inhalt des Plangeltungsbereiches —Arbeitstitel: Josefstraße in Köln-Porz— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

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Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

Ja / Nein

 

 

Alternative: keine

 

In die nächste Sitzung geschoben.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 74397/02 und seiner 1. und 2. Änderung für das Gebiet zwischen der Bergerstraße, in Verlängerung der Bergerstraße westwärts hinter den Grundstücken der Rathausstraße 1 bis 19 entlang bis an den Rhein, circa 230 m rheinabwärts, rechtwinklig auf die Hauptstraße, der Hauptstraße, der Steinstraße und den Deutzer Weg in Köln-Porz. Westlich des Deutzer Weges wird der Plangeltungsbereich durch eine 50 m bis 80 m breite Trasse für die Kölner Vorortbahn (heute KVB-Trasse) in zwei Teile geteilt. Die KVB-Trasse ist nicht Inhalt des Plangeltungsbereiches —Arbeitstitel: Josefstraße in Köln-Porz— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

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Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

Ja / Nein

 

 

Alternative: keine

 

Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat/ Stadtentwicklungsausschuss:

Der Stadtentwicklungsausschuss spricht sich gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes 74397/02 und seiner 1. und 2. Änderung aus.

Stattdessen sollen die bestehenden Gegebenheiten im bestehenden Bebauungsplan 74397/02 angepasst werden, ggf. ein neuer Bebauungsplan mit vorheriger Veränderungssperre erstellt werden.

 

Der von der Bezirksvertretung Porz beschlossene und von der Verwaltung geplante Kreisverkehr Steinstr./ Josefstr./ Dülkenstraße mit eventuell notwendigen Grundstücksankäufen ist festzuschreiben.

 

Wenn das geplante Bauvorhaben an der Ecke Steinstraße/ Josefstraße dem geplanten Kreisverkehr nicht hinderlich ist, soll die entsprechende Baufläche aus dem bestehenden B-Plan für eine Bebauung nach § 34 BauGB freigegeben werden.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Porz)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss spricht sich gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes 74397/02 und seiner 1. und 2. Änderung aus.

Stattdessen sollen die bestehenden Gegebenheiten im bestehenden Bebauungsplan 74397/02 angepasst werden, ggf. ein neuer Bebauungsplan mit vorheriger Veränderungssperre erstellt werden.

 

Der von der Bezirksvertretung Porz beschlossene und von der Verwaltung geplante Kreisverkehr Steinstr./ Josefstr./ Dülkenstraße mit eventuell notwendigen Grundstücksankäufen ist festzuschreiben.

 

Wenn das geplante Bauvorhaben an der Ecke Steinstraße/ Josefstraße dem geplanten Kreisverkehr nicht hinderlich ist, soll die entsprechende Baufläche aus dem bestehenden B-Plan für eine Bebauung nach § 34 BauGB freigegeben werden.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.