Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat betraut die KölnKongress Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten öffentlichen Betrauungsakts. Die Betrauung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 

Der Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln – eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der KölnKongress GmbH an, die Umsetzung des Betrauungsakts in der KölnKongress GmbH sicherzustellen, insbesondere durch Beschlussfassung in deren Gesellschafterversammlung. Ebenso wird die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen die Umsetzung des Betrauungsakts in der KölnKongress GmbH sicherzustellen, insbesondere durch Anweisungen an die Geschäftsführung der KölnKongress GmbH über den Organschaftsvertrag vom 17.05.1994, geändert durch Nachtrag vom 18.11./27.11.2013.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat betraut die KölnKongress Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten öffentlichen Betrauungsakts. Die Betrauung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 

Der Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln – eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der KölnKongress GmbH an, die Umsetzung des Betrauungsakts in der KölnKongress GmbH sicherzustellen, insbesondere durch Beschlussfassung in deren Gesellschafterversammlung. Ebenso wird die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen die Umsetzung des Betrauungsakts in der KölnKongress GmbH sicherzustellen, insbesondere durch Anweisungen an die Geschäftsführung der KölnKongress GmbH über den Organschaftsvertrag vom 17.05.1994, geändert durch Nachtrag vom 18.11./27.11.2013.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.