Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu
beschließen:
1)
„Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81
Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die
Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule,
Kuckucksweg 4, 50997 Köln
2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,
Zülpicher Str. 194, 50937 Köln
Der Beschluss steht unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
2.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.
3.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015 sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.
4.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs
beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum
01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997
Köln
2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale
Entwick-
lung, Zülpicher Str. 194, 50937 Köln
Der Beschluss steht unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch die Be-
zirksregierung.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im
vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.
3.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015
sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans
0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan
2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr.
VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen
Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt.
Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung
2015 fortfolgende eingeflossen.
4.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Fiedler
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.)
Der Rat
der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs
beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum
01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule
Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln
2. Städtische
Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,
Zülpicher Str. 194, 50937 Köln
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der
Genehmigung durch die Bezirksregierung.
2.)
Der Rat
der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im
vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.
3.)
Der Rat
der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015
sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans
0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan
2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr.
VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen
Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt.
Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung
2015 fortfolgende eingeflossen.
4.)
Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimme von Herrn Abraham.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat
folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs
beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln
2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung, Zülpicher Str. 194, 50937 Köln
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Bezirksregierung.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im
vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.
3.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015
sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt
zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen
Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die
einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern
entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der
Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.
4.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: die Herren Pavegos und Dr.
Klusemann)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1.) Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs
beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum
01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln
2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,
Zülpicher Str. 194, 50937 Köln
Der Beschluss steht unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im
vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.
3.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015
sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt
zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen
Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die
einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern
entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der
Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.
4.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.) Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs
beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum
01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln
2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,
Zülpicher Str. 194, 50937 Köln
Der Beschluss steht unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im
vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.
3.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015
sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt
zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen
Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die
einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern
entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der
Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.
4.) Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.) Der Rat
der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs
beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln
2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,
Zülpicher Str. 194, 50937 Köln
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
2.) Der Rat
der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im
vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.
3.) Der Rat
der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015
sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum
Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in
in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt.
Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung
2015 fortfolgende eingeflossen.
4.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Ratsmitglied Frau Gordes nimmt an der Beratung und der Abstimmung wegen Abwesenheit nicht teil.