Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1)      „Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen
1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln

2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,

    Zülpicher Str. 194, 50937 Köln

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.

3.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015 sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.

4.)    Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen

1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997
              Köln

2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwick-
               lung, Zülpicher Str. 194, 50937 Köln

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Be-
            zirksregierung.

 

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.

3.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015 sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.

4.)    Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Fiedler

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen

1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln

2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,

    Zülpicher Str. 194, 50937 Köln

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.


 

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.

3.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015 sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.

4.)    Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimme von Herrn Abraham.

Beschluss: ungeändert beschlossen


 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen

1.    Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln

2.    Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung, Zülpicher Str. 194, 50937 Köln

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.

3.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015 sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.

4.)    Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: die Herren Pavegos und Dr. Klusemann)

Beschluss: ungeändert beschlossen


 

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

 

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen

1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln

2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,

    Zülpicher Str. 194, 50937 Köln

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.


 

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.

3.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015 sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.

4.)    Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.)      Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen

1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln

2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,

    Zülpicher Str. 194, 50937 Köln

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

2.)      Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.

3.)      Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015 sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.

4.)      Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen

1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln

2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung,

    Zülpicher Str. 194, 50937 Köln

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.


 

2.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben.

3.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015 sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personalaufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen.

4.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Ratsmitglied Frau Gordes nimmt an der Beratung und der Abstimmung wegen Abwesenheit nicht teil.