Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren für die
Flurstücke 892, 889, 1050, 1051,792, 2244/166, Teile der Flurstücke 891, 1006,
2627/177, Flur 6, (Lindgens & Söhne), und für die städtischen
Grundstücke Hafenstraße, Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße (Flurstücke 793,
Teile der Flurstücke 964, 931, 176/2, Flur 6) in Köln-Mülheim —Arbeitstitel:
Lindgens-Areal in Köln-Mülheim— einzuleiten mit dem Ziel, die ehemals
industriell genutzten Flächen städtebaulich für eine Mischnutzung neuzuordnen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2
(Bürgerversammlung als Abendveranstaltung).
Der
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung
Mülheim ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren für die Flurstücke
892, 889, 1050, 1051,792, 2244/166, Teile der Flurstücke 891, 1006, 2627/177,
Flur 6, (Lindgens & Söhne), und für die städtischen Grundstücke
Hafenstraße, Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße (Flurstücke 793, Teile der
Flurstücke 964, 931, 176/2, Flur 6) in Köln-Mülheim —Arbeitstitel:
Lindgens-Areal in Köln-Mülheim— einzuleiten mit dem Ziel, die ehemals industriell
genutzten Flächen städtebaulich für eine Mischnutzung neuzuordnen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2 (Bürgerversammlung als Abendveranstaltung).
3. beschließt, die verkehrliche
ÖPNV-Erschließung der neuen Wohngebiete (Lindgens-Areal und Euroforum Nord) mit
einer Straßenbahn zwischen Messekreisel und Wiener Platz auf der
Deutz-Mülheimer-Straße, gegebenenfalls ohne eigenen Gleiskörper, durch die
Verwaltung prüfen zu lassen.
4. beschließt,
dass beim Lindgens-Areal bei der Durchlässigkeit der „grünen Finger“ zum Rhein
durch querende Gebäude (die parallel zum Rhein liegen), das öffentliche
Interesse durch einen attraktiven, großzügigen Durchgang gewährleistet werden
muss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss (zur Sitzung formulierter Ergänzungsantrag
des RM Frenzel)
Der erste Satz des letzten Abschnitts zu Ziffer 5.2 der Anlage 2 ist wie folgt zu ergänzen (s. Fettdruck):
„ Die neue Ortsmitte soll mit kleinflächigen Einzelhandels- und Gastronomieangeboten belebt werden.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
gegen die CDU-Fraktion.
Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung
der Bezirksvertretung Mülheim und Ergänzung um Punkt 5)
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren für die Flurstücke
892, 889, 1050, 1051,792, 2244/166, Teile der Flurstücke 891, 1006, 2627/177,
Flur 6, (Lindgens & Söhne), und für die städtischen Grundstücke
Hafenstraße, Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße (Flurstücke 793, Teile der
Flurstücke 964, 931, 176/2, Flur 6) in Köln-Mülheim —Arbeitstitel:
Lindgens-Areal in Köln-Mülheim— einzuleiten mit dem Ziel, die ehemals
industriell genutzten Flächen städtebaulich für eine Mischnutzung neuzuordnen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2 (Bürgerversammlung als Abendveranstaltung).
3. beschließt, die verkehrliche
ÖPNV-Erschließung der neuen Wohngebiete (Lindgens-Areal und Euroforum Nord) mit
einer Straßenbahn zwischen Messekreisel und Wiener Platz auf der
Deutz-Mülheimer-Straße, gegebenenfalls ohne eigenen Gleiskörper, durch die
Verwaltung prüfen zu lassen.
4. beschließt,
dass beim Lindgens-Areal bei der Durchlässigkeit der „grünen Finger“ zum Rhein
durch querende Gebäude (die parallel zum Rhein liegen), das öffentliche
Interesse durch einen attraktiven, großzügigen Durchgang gewährleistet werden
muss.
5. Der
erste Satz des letzten Abschnitts zu Ziffer 5.2 der Anlage 2 ist wie folgt zu
ergänzen (s. Fettdruck):
„ Die neue Ortsmitte soll mit kleinflächigen Einzelhandels- und Gastronomieangeboten belebt
werden.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.