Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 2;
2. gemäß
§ 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 05.03.2012
(Amtsblatt Nummer 15 der Stadt Köln vom 12.03.2012, Nummer 208) anstelle des
Stadtentwicklungsausschusses den Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63451/02 mit gestalterischen
Festsetzungen für das Gebiet südlich
der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42,
westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, nördlich
der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel:
Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg
in Köln-Braunsfeld— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als
Anlage 6 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Alternative: keine
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Die
Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über
die zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 2;
2. gemäß
§ 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 05.03.2012
(Amtsblatt Nummer 15 der Stadt Köln vom 12.03.2012, Nummer 208) anstelle des
Stadtentwicklungsausschusses den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63451/02
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1
bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG,
nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld
—Arbeitstitel: Nördlich
Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— nach § 3
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB mit der als Anlage 6 beigefügten Begründung öffentlich
auszulegen.
3. Die Geschossigkeit und Baumasse des
ersten Jury-Beschlusses war transparent und nachvollziehbar begründet. Aus
diesem Grunde ist zu den Werten der 1. Phase der Mehrfachbeauftragung
zurückzukehren daher maximal 4-Geschosse und entsprechend des Nutzungskonzeptes
der Rahmenplanung im Innenbereich eine mittlere Geschossflächenzahl (GFZ) von
1,2 und im Eck- bzw. Randbereich von 1,5 festzusetzen.
4. Eine
öffentliche Durchwegung der einzelnen Quartiere ist in der Rahmenplanung
ausdrücklich vorgesehen und wurde vom Beirat auch für diesen Bereich bereits
mit Beschluss vom 29.01.2013 gefordert. Aus diesem Grunde sind beide in der
ersten Bearbeitungsphase dargestellten Durchwegungen entsprechend zu
realisieren.
5. Es
wird die Realisierung eines Anteils von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
analog dem Kooperativen Baulandmodell (Ratsbeschluss vom 17.12.2013) gefordert,
auch wenn der Einleitungsbeschluss hier vor dem Geltungsstichtag erfolgt ist.
6. Im
Zuge eines harmonischen Ortsbildes wird im Einmündungsbereich
Scheidtweilerstraße/Maarweg auf eine Eckbetonung verzichtet.
7. Es
wird angemerkt, dass für dieses Verfahren ein Modell sehr hilfreich gewesen
wäre und bei künftigen Planungen vorzulegen ist.
8. Die bisher von der Bezirksvertretung
Lindenthal gefassten Beschlüsse sind zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
17 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 4
SPD, 1 Die Linke, 1 AfD)
1 Nein-Stimme (FDP)
1 Enthaltung (CDU)
Beschluss: geändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Ergänzter Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 2;
2. gemäß § 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 05.03.2012 (Amtsblatt Nummer 15 der Stadt Köln vom 12.03.2012, Nummer 208) anstelle des Stadtentwicklungsausschusses den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63451/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage 6 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
3. Die
Verwaltung wird gebeten, im Verhandlungswege auf den Investor einzuwirken,
öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kindertagesstätte in dem Plangebiet
zu integrieren.
:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 06.11.2014:
Der Rat beschließt
1. über
die zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 2;
2. gemäß § 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 05.03.2012 (Amtsblatt Nummer 15 der Stadt Köln vom 12.03.2012, Nummer 208) anstelle des Stadtentwicklungsausschusses den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63451/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage 6 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, im Verhandlungswege auf den Investor einzuwirken, öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kindertagesstätte in dem Plangebiet zu integrieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.