Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Ausschuss für Schule und Weiterbildung* empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie
folgt zu entscheiden:
1.)
„Der Rat der
Stadt Köln beschließt gemäß § 83 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung
mit § 81 Abs. 2 SchulG die Fortführung der GGS Godorfer Straße,
Freiherr-vom-Stein-Schule, Godorfer Straße 29, 50997 Köln im Rahmen eines
Grundschulverbundes mit der GGS Ketteler-Schule, Kettelerstraße 14, 50997 Köln
als Teilstandort der GGS Ketteler Straße zum 01.02.2015.
2.)
Die sofortige
Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“
*Der Ausschuss Schule und Weiterbildung verzichtet
auf den 2. Durchgang, sofern die Bezirksvertretung der Vorlage ohne Änderungen
zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss:
Die BV beschließt, zur
Vermeidung einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit und zur Klärung
der Zuständigkeit iSd. § 44 GeschO, die Beschluss-Vorlage zur Errichtung eines
Grundschulverbundes im Kölner Süden gem. § 83 SchulG in den Hauptausschuss zu
verweisen.
Denn gem § 37 GO
entscheidet die BV, wenn nicht der Rat ausschließlich zuständig ist. Gem. § 41
GO ist jedoch in Schulangelegenheiten keine ausschl. Zuständigkeit des Rates
begründet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
-
gemeinsamer
Änderungsantrag aller Fraktionen:
1. Beschluss
1.) Unter
Berücksichtigung der ohnehin großen, vor allem sozialen Lasten auch für die GGS
Ketteler Straße im Stadtteil Meschenich und der für die Stadtteile Godorf und
Rondorf zusätzlich zu erwartenden Flüchtlingskinder bittet die
Bezirksvertretung Rodenkirchen den Schulausschuss um den Beschluss, die
Verwaltung zu beauftragen,
unter Anwendung der Übergangsvorschriften gemäß § 132 SchulG NRW, für
den Grundschulstandort Immendorf die Mindestschülerzahl von 72 anzusetzen, und
den Standort als eigenständige Schule zu erhalten.
2.) Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen
zu ergreifen und zu unterstützen, um die Schülerzahlen an der GGS Immendorf
dauerhaft über 92 zu etablieren.
3.) Die Verwaltung wird schließlich beauftragt,
unter allen Umständen Maßnahmen zur Sicherung nachfolgend genannter, organisatorischer
Ausstattungsbedarfe folgender Bereiche für die GGS in Immendorf zu treffen:
- Betrieb der
Offenen Ganztagsschule durch den bisherigen Träger
- Erhalt einer eigenständigen Schulsozialarbeiterstelle
- Erhalt eines eigenständigen Sekretariats in Immendorf
- Entscheidung über den Schulnamen
- Erhalt einer eigenständigen Homepage
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat bzw. dem Schulausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Unter
Berücksichtigung der ohnehin großen, vor allem sozialen Lasten auch für die GGS
Ketteler Straße im Stadtteil Meschenich und der für die Stadtteile Godorf und
Rondorf zusätzlich zu erwartenden
Flüchtlingskinder bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen den Schulausschuss
um den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, in Abänderung von Ziffer 1.)
und 2.) des Beschlusses der Verwaltungsvorlage:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 83
Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 2 SchulG die
Fortführung der GGS Godorfer Straße, Freiherr-vom-Stein-Schule, Godorfer Straße
29, 50997 Köln im Rahmen eines Grundschulverbundes mit der GGS Ketteler-Schule,
Kettelerstraße 14, 50997 Köln als Teilstandort der GGS Ketteler Straße zum
01.02.2015.
2.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
unter Anwendung
der Übergangsvorschriften gemäß § 132 SchulG NRW, für den Grundschulstandort
Immendorf die Mindestschülerzahl von 72 anzusetzen, und den Standort als
eigenständige Schule zu erhalten.
2.)
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen und zu unterstützen, um die
Schülerzahlen an der GGS Immendorf dauerhaft über 92 zu etablieren.
3.) Die Verwaltung
wird schließlich beauftragt, unter allen Umständen Maßnahmen zur Sicherung
nachfolgend genannter, organisatorischer Ausstattungsbedarfe folgender
Bereiche für die GGS in Immendorf zu treffen:
- Betrieb der
Offenen Ganztagsschule durch den bisherigen Träger
- Erhalt einer
eigenständigen Schulsozialarbeiterstelle
- Erhalt eines
eigenständigen Sekretariats in Immendorf
- Entscheidung über den
Schulnamen
- Erhalt einer
eigenständigen Homepage
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, die Vorlage im Rahmen einer Sondersitzung am 15.12.2014 zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
1.) „Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 83 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 2 SchulG die Fortführung der GGS Godorfer Straße, Freiherr-vom-Stein-Schule, Godorfer Straße 29, 50997 Köln im Rahmen eines Grundschulverbundes mit der GGS Ketteler-Schule, Kettelerstraße 14, 50997 Köln als Teilstandort der GGS Ketteler Straße zum 01.02.2015.
2.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
3.)
Die Verwaltung wird schließlich beauftragt, unter
allen Umständen Maßnahmen zur Sicherung nachfolgend genannter, organisatorischer
Ausstattungsbedarfe folgender Bereiche für die GGS in Immendorf zu treffen:
- Betrieb der Offenen Ganztagsschule
durch den bisherigen Träger
- Erhalt einer eigenständigen
Schulsozialarbeiterstelle
- Erhalt eines eigenständigen Sekretariats in Immendorf
- Entscheidung über den Schulnamen
- Erhalt einer eigenständigen Homepage.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
1.) „Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 83 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 2 SchulG die Fortführung der GGS Godorfer Straße, Freiherr-vom-Stein-Schule, Godorfer Straße 29, 50997 Köln im Rahmen eines Grundschulverbundes mit der GGS Ketteler-Schule, Kettelerstraße 14, 50997 Köln als Teilstandort der GGS Ketteler Straße zum 01.02.2015.
2.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 83 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 2 SchulG die Fortführung der GGS Godorfer Straße, Freiherr-vom-Stein-Schule, Godorfer Straße 29, 50997 Köln im Rahmen eines Grundschulverbundes mit der GGS Ketteler-Schule, Kettelerstraße 14, 50997 Köln als Teilstandort der GGS Ketteler Straße zum 01.02.2015.
2.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.