Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt köln, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die auslaufende Schließung der Martin-Luther-King-Schule, Gemeinschaftshauptschule Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden ab dem Schuljahr 2015/2016 und die Auflösung der Schule zum 31.07.2016.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen



Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, diese Beschlussvorlage abzulehnen und bekräftigt ihren Beschluss vom 03.11.2014. Dieser lautete:

„Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2014 unter Tagesordnungspunkt 8.1.5 die Einrichtung von zwei weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Lindenthal beschlossen.

Die Bezirksvertretung beschließt nunmehr, dass mindestens eine der weiterführenden Schulen eine Gesamtschule ist.

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, die auslaufende Hauptschule „Martin-Luther-King“ in die Gesamtschule zu überführen. Die noch bestehende Hauptschule bildet den Ausgangs- und Entwicklungspunkt der neuen Gesamtschule.

Die Gesamtschule entwickelt die Konzeption auf der Basis der Hauptschule. Die Gesamtschule kann – solange es die Bauphase des Neubaus „Georg-Büchner-Gymnasium Weiden“ zulässt - in der Übergangszeit (Interimslösung) in den Klassenräumen der „Martin-Luther-King-Schule“ einen vorläufigen Ort finden. Dies bis der Neubau an anderer Stelle realisiert sein wird oder ein Interim geschaffen wird. So können auch die Schüler und Schülerinnen der auslaufenden Hauptschule weiter an gewohnter Stelle beschult werden.

Beide von der Bezirksvertretung beschlossenen weiterführenden Schulen bieten die Regelschulzeit von 9 Jahren („G9“) an.

Beide weiterführenden Schulen sind baulich so auszuführen, dass sie Raum geben für die organisatorische Umsetzung von innovativen pädagogischen Konzepten (Schule im Aufbruch, M. Rasfeld; Dalton-Konzept). Das heißt, es müssen neben den normalen Klassenräumen genügend kleine und mittelgroße Räume vorgesehen werden, die multifunktional genutzt werden können für Arbeitsgruppen, Lernbüros, für prozess- und projektorientiertes Lernen.

Die dazu notwendigen baulichen Voraussetzungen für diese pädagogischen Anforderungen sind bei der Planung durch eine intensive Zusammenarbeit mit den neuen Schulleitungen zu berücksichtigen und beim Bau zu realisieren.“

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

13 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 Grüne, 1 Die Linke)
2 Nein-Stimmen (1 FDP, 1 AfD)
3 Enthaltungen (3 SPD)

Nicht anwesend: Herr Fiedler

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die auslaufende Schließung der Martin-Luther-King-Schule, Gemeinschaftshauptschule Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden ab dem Schuljahr 2015/2016 und die Auflösung der Schule zum 31.07.2016.

 

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - zugestimmt.