Beschluss: Kenntnis genommen
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Beschluss: Kenntnis genommen
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beschluss: Kenntnis genommen
Mit Beschluss vom
17. Dezember 2013 hat der Rat der Stadt Köln den Abschluss städtebaulicher Verträge
in Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage einer standardisierten
Verfahrensweise (sog. "Kooperatives Baulandmodell Köln") eingeführt.
Die Bekanntmachung des Ratsbeschlusses erfolgte am 24. Februar 2014 im
Amtsblatt der Stadt Köln.
Vor diesem
Hintergrund wurde die vom Stadtplanungsamt des Dezernates Stadtentwicklung,
Planen, Bauen und Verkehr herausgegebene Broschüre "Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan – Ein Leitfaden für Architekten, Bauwillige und Investoren"
(VEP-Broschüre) in der nunmehr 7. Auflage überarbeitet. So wurde ein neues
Kapitel in die VEP-Broschüre aufgenommen, in dem die Anwendung des "Kooperativen
Baulandmodells Köln" im Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert wird (Seiten 15 bis 19). In Ergänzung
hierzu wird der Verfahrensablauf bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes bei Anwendung des "Kooperativen Baulandmodells Köln" anhand
der einzelnen Verfahrensschritte dargestellt (Seite 23).
Des Weiteren enthält
die VEP-Broschüre neue Mustertexte, die speziell für Bebauungsplanverfahren
entwickelt wurden, in denen das "Kooperative Baulandmodell Köln" zur
Anwendung kommt. Zu nennen ist hier zunächst das Muster für die Grundzustimmung
des Vorhabenträgers, mit der dieser vor der Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens die Grundsätze des "Kooperativen Baulandmodells
Köln" für das von ihm angestrebte Wohnbauvorhaben schriftlich gegenüber
der Stadt Köln anerkennt (Seiten 27 bis 28). Ein weiterer Mustertext betrifft die
vor dem Offenlagebeschluss des Stadtentwicklungsausschusses zwischen dem
Vorhabenträger und der Stadt Köln abzuschließende Grundvereinbarung (Seiten 35 bis
37). Diese Grundvereinbarung stellt rechtlich einen Vorvertrag dar, in dem sich
der Vorhabenträger verpflichtet, vor dem Satzungsbeschluss über den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Durchführungsvertrag die Übernahme der
Planungs- und Folgekosten verbindlich zuzusagen. Schließlich findet sich in der
VEP-Broschüre auch ein Muster für einen Durchführungsvertrag, in dem die
Besonderheiten des "Kooperativen Baulandmodells Köln" berücksichtigt
sind (Seiten 56 bis 62).
Darüber hinaus
wurde die gesamte VEP-Broschüre an die aktuelle Rechtslage, wie sie sich aus
den letzten BauGB-Novellen und einer Weiterentwicklung der Rechtsprechung auf
dem Gebiet des Bauplanungsrechts ergibt, angepasst.
An die Fraktionen
sowie an die Einzelmandatsträger der Bezirksvertretung wird in der Sitzung
jeweils ein Exemplar der 7. Auflage der VEP-Broschüre verteilt.
Beschluss: Kenntnis genommen
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