Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

 

Der Rat fordert die Verwaltung auf, die aktuelle Duldungspraxis von bereits abgelehnten Asylbewerbern sofort zu stoppen. Der Ermessensspielraum der Verwaltung ist künftig innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten derart anzuwenden, dass im Regelfall nach einer rechtskräftigen Ablehnung auch tatsächlich eine Rückführung der betroffenen Asylbewerber in ihre Heimatländer erfolgt. Die aktuelle, evtl. sogar rechtswidrige Verwaltungspraxis der Kölner Ausländerbehörde, die de facto zum Verzicht auf jedwede Abschiebungen geführt hat, ist auf jeden Fall umgehend zu beenden.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln – abgelehnt.

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Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde vorgezogen und unter dem neuen Punkt 3.1.0 - gemeinsam mit den themengleichen Punkten 3.1.2; 3.1.7; 4.4; 4.5; 4.6; 4.7 und 10.20 – behandelt.