Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat vorbehaltlich der Zustimmung aller Bezirksvertretungen die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für
2015 vom 25.11.2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen
Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke mehrheitlich zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt die ungeänderte Beschlussfassung:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für
2015 vom 25.11.2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen
Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Herrn Geffe und Herrn Kasnitz.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung
mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass
der in der Anlage 1 beigefügten 1.
Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2015 vom 25.11.2014
über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
12 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 SPD, 1 FDP)
6 Nein-Stimmen (5 Grüne, 1 Die Linke)
1 Enthaltung (1 AfD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2015 vom 25.11.2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für
2015 vom 25.11.2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen
Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion (7 Stimmen), Herrn Kleinjans, Herrn Metinoglu (Grüne), Herr Wiener (pro Köln), Herrn Urmetzer (FDP) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (5 Stimmen) und Herrn Roth (Die Linke) bei Enthaltung von Frau Heinrich (parteilos)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für
2015 vom 25.11.2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen
Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen DIE LINKE.-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für
2015 vom 25.11.2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen
Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich, gegen die Fraktion Die Linke, zugestimmt.
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für
2015 vom 25.11.2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen
Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Klausing nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.