Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen“ mit Wirkung ab dem 01. August 2015 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

Gleichzeitig tritt die am 01.08.2013 beschlossene Satzung außer Kraft.“



Abstimmungsergebnis:

Ohne eigenes Votum in die Beratungen über den Haushaltsplan verschoben.

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die Vorlage zur Überarbeitung in die Verwaltung, damit sie dem Rat am 23.06.2015 (Sondersitzung zur Verabschiedung des Haushalts) in ihrer Neufassung zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

 




Abstimmungsergebnis:

·        13 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1)

·        keine Gegenstimmen

·        keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Anmerkungen:
Herr Herkenhoener und seine Vertreterin Frau Müller (BDKJ) sowie Frau Kupferer und ihre Vertreterin Frau Weber
(Sportjugend) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.
Zwecks Übersichtlichkeit wird die verlangte Neufassung unter der neuen Vorlagennummer 1816/2015 in die Beratung gegeben.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Dieser Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.

 

Beschluss: endgültig zurückgezogen


Diese Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (siehe hierzu auch Ziffer III, Seite 3).