Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67468/03 für das Gebiet Flurstücke 206 und 207 der Flur 38 der Gemarkung Köln in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Konrad-Adenauer-Ufer/Wörthstraße 34 in Köln-Neustadt/Nord— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67468/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67468/03 für das Gebiet Flurstücke 206 und 207 der Flur 38 der Gemarkung Köln in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Konrad-Adenauer-Ufer/Wörthstraße 34 in Köln-Neustadt/Nord— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67468/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67468/03 für das Gebiet Flurstücke 206 und 207 der Flur 38 der Gemarkung Köln in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Konrad-Adenauer-Ufer/Wörthstraße 34 in Köln-Neustadt/Nord— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 67468/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.